22. November 2020 / Aktueller Hinweis

Ordnungsamt erinnert an Maskenpflicht auf Wochenmärkten

In den nächsten Tagen verstärkte Kontrollen zum Selbstschutz und zum Schutz der anderen

von VS

Da die Maskenpflicht häufig nicht oder nicht ausreichend auf dem Wochenmarkt beachtet wurde, bitte der städtische Fachbereich für Ordnung an das Tragen der Maske zu denken. Außerdem kündigt das Ordnungsamt an, nun verstärkt Kontrollen auf Wochenmärkten durchzuführen.

Pressemitteilung der Stadt Gütersloh vom 19.11.2020:

Auf dem Wochenmarkt herrscht Maskenpflicht. Daran erinnert das städtische Ordnungsamt ausdrücklich noch einmal alle Innenstadtbesucher und –besucherinnen. Hintergrund: Unter anderem am vergangenen Samstag haben Ordnungsamt und Polizei festgestellt, dass die Maskenpflicht auf dem Gütersloher Wochenmarkt nicht oder nicht ausreichend beachtet worden ist. Daher auf diesem Wege nochmals der dringende Apell, bei einem Besuch oder Einkauf aber auch beim Queren des Wochenmarktes eine Maske zu tragen. Diese Maske muss nicht nur direkt am Stand, sondern auf dem gesamten Gelände getragen werden. Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske ist auch unabhängig davon, ob die Mindestabstände eingehalten werden können.
 
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass auf dem Wochenmarkt erworbene Speisen (in einem Umkreis von 50 Metern) nicht verzehrt werden dürfen. Speisen dürfen derzeit nur zum Mitnehmen verkauft werden. Das Verzehrverbot gilt natürlich nicht nur auf dem Wochenmarkt, sondern für jeden andere Imbiss – oder Gastronomieeinrichtung.
 
»Die Einhaltung der Vorschriften der Coronaschutzverordnung sind wichtiger Bestandteil zur Eindämmung der hohen Infektionszahlen,« sagt Thomas Habig, Leiter des städtischen Fachbereichs Ordnung. »Wir alle möchten in absehbarer Zeit wieder zur Normalität zurückkehren.« Daher bestehe seitens des Ordnungsamtes wenig Verständnis für Maskenverweigerer auf Märkten. Aus diesem Grund würden in den nächsten Tagen verstärkte Kontrollen vorgenommen werden. Bei Missachtung der Maskenpflicht oder des Verzehrverbots von Speisen müsse mit einem Bußgeld von 150,00 € gerechnet werden.
 
Thomas Habig weist auch darauf hin, »dass schon jede Ausrede bekannt ist, wenn jemand auf die fehlende Maske angesprochen wurde«. Sein Appell: »Bitte ersparen Sie sich die Ausreden sowie ein eventuelles Bußgeld und legen zur Ihrem Schutz, zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Marktständen und zum Schutz der übrigen Marktbesucher die Maske einfach an. Und denken Sie daran: Die Verpflichtungen gelten nicht nur auf dem Berliner Platz sondern auch auf den Wochenmärkten an der Prekerstraße, in Isselhorst und Friedrichsdorf.«
 

Bildquelle: ©Pixabay.com

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