10. Mai 2020 / Allgemeines

Eingeschränkte Öffnung der Ausländerbehörde des Kreises

Abholen von Aufenthaltstiteln mit Einladung und Termin möglich

Ausländerbehörde Gütersloh

Nachdem die Ausländerbehörde des Kreises im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie in den vergangenen Wochen ihre Aufgaben – soweit möglich – fast ausschließlich telefonisch, schriftlich und digital erledigt und nur für zwingende Fälle Termine vergeben hat, weitet sie nun ihre Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt stufenweise wieder aus. 
In einem ersten Schritt wird sie alle Kundinnen und Kunden, die ihren Aufenthaltstitel abholen wollen, einladen und Termine anbieten. Um eine Verbreitung des neuartigen Coronavirus zu vermeiden, werden die Betroffenen gezielt eingeladen, damit keine Wartezeiten oder Ansammlungen entstehen. 

Zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie des eigenen Personals und um einen geregelten Ablauf zu gewährleisten, bittet die Ausländerbehörde bei der Abholung folgende Punkte zu beachten: Es wird gebeten, frühestens fünf Minuten vor dem Termin vor Ort einzutreffen, um Warteschlangen vor dem Gebäude zu vermeiden. Zu dem Termin muss die Einladung mitgebracht und ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Wer nicht alleine kommt, darf maximal eine Begleitperson mitbringen, die sich ausweisen muss. Das ist wichtig, um gegebenenfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können.

Für alle anderen Anliegen steht das Team der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh unter Telefon 05241/85-2237 oder E-Mail auslaenderbehoerde@kreis-guetersloh.de zur Verfügung. Die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh ist für zwölf Kommunen im Kreis zuständig, die Stadt Gütersloh hat eine eigene Ausländerbehörde.
 
Foto: Die Ausländerbehörde des Kreises befindet sich im Gebäudeteil 6 des Kreishauses. Foto: Kreis Gütersloh

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