30. April 2021 / Aktuell

Maiwochenende auch diesmal ohne Party und Alkohol

Niederlassungs- und Alkoholverbot am Wochenende auf öffentlichen Park- und Grünanlagen

In öffentlichen Park- und Grünanlagen gilt ein „Niederlassungsverbot“
von VS

Um große Menschenansammlungen am 1. Mai zu verhindern, wird der Bereich zwischen dem Gabelsberger Weg und Im Füchtei gesperrt. Außerdem gilt ein „Niederlassungsverbot“ in öffentlichen Park- und Grünanlagen.

Pressemitteilung der Stadt Gütersloh:

Der 1. Mai wird auch in diesem Jahr anders sein als gewohnt. Wie bereits im vergangenen Jahr wird der Treffpunkt in den Dalkeauen, an dem sich in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen zum Feiern eng beieinander nieder- und nicht unerhebliche Abfallmengen hinterließen, am 1. Mai zwischen Gabelsberger Weg und Im Füchtei gesperrt, um nicht erst die Gefahr von Menschenansammlungen aufkommen zu lassen. Und es gilt angesichts hoher Inzidenzzahlen der Appell vom Vorjahr, den Bürgermeister Norbert Morkes bereits in der vergangenen Woche ins Video aufnahm: »Bitte halten Sie sich an die Vorgaben – für die Gesundheit aller.«
 
In Abstimmung mit der Polizei hat die Stadt Gütersloh zudem – wie im vergangenen Jahr - für Samstag und Sonntag eine Allgemeinverfügung erlassen, die in Ergänzung der Corona-Schutzverordnung in diesen Zeitraum für öffentliche Park- und Grünanlagen ein „Niederlassungsverbot“ sowie ein Verbot zum Verzehr alkoholischer Getränke ausspricht.
 
»Wir möchten auch in diesem Jahr sicherstellen, dass die Party aus den Dalkeauen nicht auf andere Bereiche in der Stadt ausweicht,« erklärt Thomas Habig, Leiter des Fachbereichs Ordnung, die Entscheidung. Habig setzt auf die Einsicht der Maiausflügler: Radfahren, Spaziergänge, der Aufenthalt auf Bänken im notwendigen Abstand – all das sei möglich.
Er betont aber auch, dass die Einhaltung der Verordnung von Polizei und Ordnungsamt kontrolliert werde. Bei Verstoß drohen empfindliche Bußgelder.

Symbolbild: ©pixabay.com

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