12. Oktober 2020 / Aktuell

Stündlich von Rheda-Wiedenbrück nach Paderborn

VVOWL fördert Schnellbusangebot im Kreis Gütersloh

Verbandsvorsteher Frank Scheffer (links) übergibt den Förderbescheid an den Landrat des Kreises Gütersloh, Sven-Georg Adenauer
von VS

Das lange Warten auf einen Bus, hat ab nächstem Jahr ein Ende.

Pressemitteilung Kreis Gütersloh:

Ab dem 7. Januar 2021
startet voraussichtlich im Kreis Gütersloh ein neuer Schnellbusverkehr. Von Rheda über Wiedenbrück, Rietberg und Delbrück geht es bis nach Paderborn im Stundentakt. Gefördert wird das Angebot für siebeneinhalb Jahre vom Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe (VVOWL) mit einer Gesamtsumme von rund zwei Millionen Euro. Der Verbandsvorsteher des VVOWL, Frank Scheffer, überreicht den Zuwendungsbescheid an den Landrat des Kreises Gütersloh, Sven-Georg Adenauer. 
 
„Die Menschen aus dem südlichen Kreis Gütersloh gelangen mit dem Schnellbus ohne Umsteigen und schnell in das Oberzentrum Paderborn. Das ist neu und eine enorme Angebotsverbesserung für Rheda-Wiedenbrück und Rietberg“, betont Landrat Sven-Georg Adenauer. „Ein weiteres Plus für die Fahrgäste: Sie haben in Rheda und Paderborn Anschlussmöglichkeiten an den Zugverkehr“. 
 
Der VVOWL fördert den Teilabschnitt von Rheda bis zur Kreisgrenze Paderborn. Die Förderung des Schnellbusabschnitts im Kreis Paderborn erfolgt durch den dort ansässigen Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn-Höxter (nph). Auf rund drei Millionen Euro beziffert der Kreis Gütersloh die Betriebskosten für den Schnellbusverkehr im Kreisgebiet in den nächsten siebeneinhalb Jahren. Der VVOWL trägt davon rund zwei Millionen Euro, der Kreis Gütersloh rund eine Million. 
 
Weitere Vorzüge des neuen Schnellbusangebotes: Die Fahrzeit von Rheda bis Paderborn liegt unter einer Stunde, da er vorwiegend den schnellsten Weg auf der B 64 fährt. Die Orte Rietberg und Delbrück erhalten erstmalig eine stündliche direkte Busverbindung und – beide Standorte haben keinen Bahnhof – werden deutlich besser als heute an den Schienenverkehr angebunden. Der Schnellbus fährt werktags zwischen 5 und 21 Uhr, am Wochenende zwischen 6 und 21 Uhr, sonn- und feiertags alle zwei Stunden.
 
Gefahren wird der Schnellbus von dem Verkehrsunternehmen go.on – Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr mbH, das bereits heute schon im Auftrag des nph unterwegs ist. 
 
„Schnellbusverkehre sind gerade für den ländlichen Raum eine sehr gut geeignete Angebotsform. Sie ergänzen da, wo kein Zug fährt. Und sie sind schneller als herkömmliche Buslinien, da sie einen direkteren Weg fahren und weniger Haltestellen bedienen“, erläutert VVOWL-Verbandsvorsteher Frank Scheffer. Damit Schnellbusse gefördert werden können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Der Dachzweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) hat eine entsprechende Förderrichtlinie erlassen, die der VVOWL bei der Vergabe seiner Fördermittel beachten muss. Dazu gehört unter anderem die Anbindung schienenferner Orte an die nächstgrößeren Städte und den dortigen Bahnhöfen.
 
Förderung von Schnellbussen
Der Schnellbus im Kreis Gütersloh ist einer von insgesamt zwei Schnellbusverkehren, die der VVOWL ab kommendem Jahr unterstützt. Beide werden unter dem Namen „WestfalenSchnellbus“ unterwegs sein. Ähnliche Schnellbusse sollen in ganz Westfalen-Lippe bzw. landesweit realisiert werden. Das Land NRW hat ein großes Interesse am Ausbau von Schnellbusverkehren und stellt den Zweckverbänden, unter anderem dem NWL, dafür entsprechende Mittel zur Verfügung. Der VVOWL erhält als Mitgliedsverband des NWL jährlich bis zum Jahr 2032 rund 800.000 Euro aus diesem Fördertopf. Um die Realisierung von Schnellbussen in der Region noch einfacher zu machen, stockt er den Betrag aus eigenen Mitteln um insgesamt weitere 3,2 Millionen für die Jahre 2021 bis 2024 auf. Scheffer animiert daher zur Umsetzung von Schnellbusangeboten auch in anderen Kreisen im Verbandsgebiet des VVOWL: „Es steckt noch Geld im Topf und wir haben durch die langfristig angelegte Landesförderung – anders als bei vielen anderen Förderverfahren – Planungssicherheit bis ins Jahr 2032, Anträge können bei uns jederzeit stellt gestellt werden.“
 
Bild: ©Kreis Gütersloh

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