13. März 2021 / Aktueller Hinweis

Brutsaison der Vögel hat begonnen: Hunde an die Leine!

Städtischer Fachbereich Umweltschutz weist auf gesetzliche Vorgaben hin

von VS

Immer mehr Zugvögel brüten in der Region. Dadurch beginnt die Brutzeit früher und oft können frei laufende Hunde und Katzen den Nachwuchs der Vögel gefährden. Der Fachbereich Umweltschutz bittet deswegen um die Beachtung der gesetzlichen Vorlagen zum Vogelschutz.

Pressemitteilung der Stadt Gütersloh:

Aufgrund des zunehmend milder werdenden Klimas bleiben im Winter immer mehr Zugvögel in der Region und verzichten auf die kraftzehrende und oft sehr weite Reise in den Süden. Das hat zur Folge, dass sie auch eher mit der Brut beginnen. In der Brutzeit entscheidet sich, ob der Bestand durch den Nachwuchs gesichert wird. Kommt es in dieser Zeit zu Störungen durch frei herumlaufende Hunde oder streunende, jagende Katzen, kann das dazu führen, dass ein Gelege aufgegeben wird und der Platz in den nächsten Jahren als Brutplatz gemieden wird. Besonders betroffen sind davon die am Boden brütenden Feldvögel wie der Kiebitz, der Große Brachvogel oder die Feldlerche und ihre direkt auf dem Untergrund hockenden, schutzlosen Küken und Jungvögel. Auch junge Feldhasen oder Rehkitze können zu Tode gehetzt oder störungsbedingt von ihren Eltern verlassen werden. Der Fachbereich Umweltschutz der Stadt Gütersloh weist daher auf die gesetzlichen Vorgaben hin, die zum Schutz der Tier- und Vogelwelt zu beachten sind:
 

  • Innerhalb des bebauten Gebietes der Stadt Gütersloh besteht eine grundsätzliche Pflicht, Hunde anzuleinen. Dies gilt ebenso für Grün- und Erholungsanlagen, auf Wander- und Spazierwegen, Spiel- und Sportflächen sowie für Gärten und Friedhöfe.
  • Hunde sind in ausgewiesenen Schutzgebieten anzuleinen: in Naturschutzgebieten ganzjährig und in Vogelschutzgebieten in der Zeit vom 1. März bis 31. Juli.
  • In der freien Landschaft außerhalb der Schutzgebiete dürfen Hunde nur unter ständiger Aufsicht ohne Leine auf Wegen und unbewirtschafteten Flächen laufen – das Anleinen wird allerdings insbesondere während der Brutzeit empfohlen. Wiesen und Felder im Privateigentum dürfen von den Hunden ohne die Erlaubnis des Eigentümers oder Pächters nicht genutzt werden.
  • Im Wald abseits der Wege gilt eine ganzjährige Anleinpflicht.

Wer sich an die Bestimmungen hält, trägt dazu bei, die heimische Tier- und Vogelwelt auch für die kommenden Generationen zu erhalten. Hundehalter, die in dieser Zeit ihren Hund freilaufen lassen möchten, sind auf der Hundewiese an der Buschstraße herzlich willkommen.

Symbolbild: ©

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