29. Januar 2025 / Allgemeines

Abschiebe-Taskforce befasst sich mit Gewalttäter von Beelitz

Der geständige Gewalttäter von Beelitz war bislang nicht wegen Straftaten auffällig und hatte ein Bleiberecht in Deutschland. Jetzt will sich eine Taskforce für Abschiebungen mit ihm beschäftigen.

Nach zwei Gewalttaten in Beelitz-Heilstätten südwestlich von Berlin ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Mordes und versuchten Mordes.
von dpa

Nach zwei Gewalttaten im brandenburgischen Beelitz befasst sich eine Taskforce zur Abschiebung von Straftätern mit dem Fall. Das sagte der Sprecher des Innenministeriums, Andreas Carl, der Deutschen Presse-Agentur. Die Taskforce werde den Fall des 23 Jahre alten Beschuldigten aus dem westafrikanischen Guinea aufnehmen. Er hat laut Ministerium eine Aufenthaltserlaubnis und war nicht ausreisepflichtig.

Beteiligt an der Taskforce, die 2020 gebildet wurde, sind neben der Zentralen Ausländerbehörde etwa auch Mitarbeiter des Innenministeriums. Unter anderem geht es dabei um Entscheidungen zur Abschiebung von Straf- und Intensivtätern.

Mord-Vorwurf gegen 23-Jährigen

Der 23-jährige Mann soll vor rund zwei Wochen in einem Apartmentkomplex in Beelitz-Heilstätten einen Mann getötet haben. Tage später soll er dort eine Frau aus der Ukraine verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft Potsdam wirft ihm Mord und versuchten Mord vor. Fragen zu den Hintergründen und dem Motiv des 23-Jährigen beantwortete die Behörde mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht.

Nach Angaben des Innenministeriums lebte der Beschuldigte seit 2016 in Deutschland. Er habe über eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 23. Januar 2025 verfügt, deren Verlängerung fristgerecht beantragt worden sei. Bei der Polizei war er zudem nicht wegen vorheriger Straftaten bekannt. 

Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte junge Menschen erteilt

Wie der Sprecher des Innenministeriums sagte, stellte der 23-Jährige 2019 einen Asylantrag, der 2021 angelehnt wurde. Am 24. Januar 2023 sei ihm dann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden. 

Dieser Entscheidung lag laut Ministerium der Paragraf 25a des Aufenthaltsgesetzes zugrunde, wonach gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige ein Bleiberecht in Deutschland bekommen können. Sie müssen unter anderem seit drei Jahren «erfolgreich eine Schule besucht» oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben haben. Zudem dürfen nach dem Gesetz keine konkreten Anhaltspunkte bestehen, dass der Ausländer sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt.


Bildnachweis: © Michael Ukas/dpa
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