25. November 2024 / Allgemeines

Anklage fordert Höchststrafe für Ex-Mann in Avignon-Prozess

Fast zehn Jahre lang hat er seine Frau betäubt und von Fremden vergewaltigen lassen. Die Anklage zeichnet ein düsteres Bild von dem Hauptangeklagten in Avignon und fordert viele Jahre Haft.

Für die Staatsanwaltschaft geht es um mehr als die Strafen an sich. (Archivbild)
von dpa

Weil er seine Frau jahrelang betäubt, missbraucht und von Fremden hat vergewaltigen lassen, hat die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe von 20 Jahren Haft für den Hauptangeklagten im Missbrauchsprozess von Avignon gefordert. «20 Jahre eines Lebens sind nicht nichts», sagte Staatsanwältin Laure Chabaud. «Das ist gleichzeitig viel und angesichts der Schwere der Taten, die begangen und wiederholt wurden, zu wenig.» Dominique Pelicot hatte die Taten an seiner damaligen Frau Gisèle vor Gericht gestanden.

Gisèle Pelicot geht davon aus, innerhalb von fast zehn Jahre etwa 200 Mal vergewaltigt worden zu sein. Neben ihrem Ex-Mann, der sie mit Medikamenten betäubte, stehen 50 Männer vor Gericht - zumeist ebenfalls wegen des Vorwurfs der schweren Vergewaltigung. Die Ermittler vermuten, dass noch ein gutes Dutzend weitere Männer an den Taten beteiligt waren, die jedoch nicht identifiziert werden konnten.

Staatsanwältin Chabaud verwies darauf, das Pelicot vor Gericht selbst zugegeben hatte, ohne die Einwilligung seiner Frau zu gehandelt zu haben, um nach seiner Aussage eine emanzipierte Frau zu unterwerfen. Es habe für ihn keine Grenzen gegeben, nicht einmal die familiäre Verbindung. Ermittler hatten bei Pelicot auch Nacktbilder seiner Tochter und seiner Schwiegertöchter gefunden, die ohne deren Wissen aufgenommen worden sein sollen. Die Tochter befürchtet, von ihrem Vater ebenfalls betäubt und missbraucht worden zu sein. Der Hauptangeklagte stritt dies vor Gericht mehrfach ab.

«Wir müssen seine Aufrichtigkeit hinterfragen», gab Staatsanwältin Chabaud zu bedenken. Pelicot sei vollständig für seine Taten zur Verantwortung zu ziehen. Die Zukunft sehe duster aus. Dem Senioren sei eine hohe kriminelle Gefahr bescheinigt worden, er verfüge nicht über ausreichend Selbstreflexion, ihm fehle Empathie, er sei stur und kalt.

Staatsanwalt Jean-François Mayet sprach von einem außerordentlichen Verfahren, sowohl was das Ausmaß der Taten angehe als auch ihre «unvorstellbare Schwere». Mayet fügte hinzu: «Dieser Prozess hat unsere Gesellschaft in ihrer Beziehung zum Nächsten erschüttert.» Es gehe daher um mehr als nur Verurteilung oder Freispruch.


Bildnachweis: © Christophe Simon/AFP/dpa
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