7. November 2023 / Allgemeines

Artenschutz-Abkommen: Deutschland unter Beobachtung

Das Cites-Sekretariat will mit Deutschland Gespräche über die umstrittene Ein- und Ausfuhr von seltenen Vogelarten führen. 2018 waren vom Aussterben bedrohte Papageienarten nach Deutschland exportiert worden.

Spix-Aras (Cyanopsitta spixii) in einer Voliere.
von dpa

Deutschland steht wegen möglicher Verletzungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (Cites) unter Beobachtung. Vertreter der Vertragsstaaten beschlossen am Dienstag in Genf, dass das Cites-Sekretariat mit Deutschland Gespräche über die umstrittene Einfuhr und Ausfuhr von seltenen Vogelarten führen soll. Außerdem stellte der Ausschuss der Vertragsstaaten erstmals fest, dass die Europäische Union Teile des Artenschutzabkommens nur unzureichend umsetzt.

Im Jahr 2018 waren vom Aussterben bedrohte Papageienarten nach einem verheerenden Hurrikan auf Wunsch des Karibikstaates Dominica nach Deutschland exportiert worden. Dort wurde ein Zuchtprogramm zur Erhaltung der Spezies aufgebaut. Deutschland habe sich in dieser Notsituation für diesen Schritt entschieden, obwohl damals der Handel mit geschützten Arten aus Dominica nicht erlaubt gewesen sei, sagte ein Vertreter des Bundesamtes für Naturschutz vor dem Ausschuss. Er räumte auch ein, dass Deutschland es verabsäumt hatte, die Ausfuhr von Spix-Aras für eine Zuchtstation in Indien nicht wie vorgesehen mit Brasilien abzusprechen. Die Vogelart war einst in Brasilien heimisch und ist in freier Natur ausgestorben.

«Wir begrüßen das Ergebnis sehr», sagte Daniela Freyer von der Organisation Pro Wildlife in München nach der Cites-Sitzung. «Es geht darum, dass sich Deutschland erklären muss», sagte sie.

In der EU werden aus Sicht des Cites-Ausschusses Zuchttiere bedrohter Arten nur unzureichend dokumentiert. Außerdem seien kommerzielle Zuchtbetriebe für exotische Vögel und Reptilien bislang in der EU nicht registriert worden, stellte der Ausschuss fest.


Bildnachweis: © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB
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