Jetzt ist es endgültig entschieden: Marius Borg Høiby muss auch den Rest seiner Untersuchungshaft im Gefängnis absitzen. Wie die Zeitung «Nettavisen» berichtete, wies jetzt auch die höchste gerichtliche Instanz die Berufung des Sohnes der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit zurück. Der 29-Jährige war damit gegen die Entscheidung vorgegangen, die Zeit bis zur Urteilsverkündung nicht mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause sein zu dürfen. Das Urteil wird am 15. Juni erwartet. Høiby, der unter anderem wegen Vergewaltigung angeklagt ist, wollte die Zeit bis dahin in seiner Wohnung in der Residenz des Kronprinzenpaares absitzen. Begründet hatte er den Wunsch unter anderem mit dem begrenzten menschlichen Kontakt, den er im Gefängnis habe. Schon seit Beginn der Verhandlung Anfang Februar ist Høiby in U-Haft. Er hatte gegen ein Kontaktverbot in Bezug auf eine Ex-Freundin verstoßen. Einen früheren Antrag auf Freilassung hatte das Gericht mit Verweis auf «die Schwere und den Umfang des Falls sowie die hohe Wiederholungsgefahr» bereits abgelehnt. Der Prozess gegen den 29-Jährigen war Ende März geendet. Høiby ist in 40 Punkten angeklagt. Die Hälfte der Anklagepunkte bezieht sich auf Høibys Beziehung zu einer jungen Frau, mit der er seit Herbst 2023 zusammen war. Er gab zu, unter Alkohol- und Kokain-Einfluss gegenüber seiner damaligen Freundin gewalttätig geworden zu sein und Dinge in ihrer Wohnung zerstört zu haben. Dem Norweger werden auch vier Vergewaltigungen vorgeworfen. Die mutmaßlichen Opfer soll Mette-Marits Sohn bei den Taten gefilmt haben. Die Vergewaltigungsvorwürfe hat Høiby stets abgestritten. Die Staatsanwälte hatten als Strafe sieben Jahre und sieben Monate Haft gefordert. Høibys Verteidiger hatten dagegen für eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren plädiert. In Bezug auf die Vergewaltigungsanklagen solle er dagegen freigesprochen werden, meinten seine Anwälte.Høiby in 40 Punkten angeklagt
Bildnachweis: © Ane Hem/NTB/dpa
Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Berufung von Høiby gegen Fußfessel-Entscheidung abgewiesen
Die Wochen bis zur Urteilsverkündung wollte Marius Borg Høiby mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause absitzen. Jetzt hat auch die höchste Instanz entschieden.
Ihre Nachrichten fehlen auf der Gütersloh App?
Meistgelesene Artikel
Pressemitteilung vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen.
Familie Baturin aus Friedrichsdorf ist im Rathaus empfangen worden – Anlass war die Ehrenpatenschaft des...
- 22. Mai 2026
Studie: Leben und Arbeiten im Kreis Gütersloh
Migration und Integration von Menschen aus Mittel- und Südosteuropa.
Neueste Artikel
- 16. Juni 2026
Festgenommene nach Fund von totem Baby wieder frei
Eine Obduktion hat keine Hinweise auf Gewalt ergeben: Ein rund vier Monate alter Junge ist tot in einem Hausflur in Müllrose gefunden worden. Woran er starb, ist weiter unklar.
Sie schwebte in Lebensgefahr, dennoch trat Iris Stalzer wenige Wochen später ihr Amt als Bürgermeisterin von Herdecke an. Gegen ihre 17-jährige Tochter ist nun Anklage erhoben worden.
Weitere Artikel derselben Kategorie
- 16. Juni 2026
Festgenommene nach Fund von totem Baby wieder frei
Eine Obduktion hat keine Hinweise auf Gewalt ergeben: Ein rund vier Monate alter Junge ist tot in einem Hausflur in Müllrose gefunden worden. Woran er starb, ist weiter unklar.
Sie schwebte in Lebensgefahr, dennoch trat Iris Stalzer wenige Wochen später ihr Amt als Bürgermeisterin von Herdecke an. Gegen ihre 17-jährige Tochter ist nun Anklage erhoben worden.






