Mal eben kostenlos auf Corona testen - damit ist nun nach mehr als einem Jahr vorerst Schluss. Schnelltests auf Staats- und damit Steuerzahlerkosten an Teststationen oder in Apotheken soll es ab Donnerstag nur noch für bestimmte Gruppen geben. Andere müssen drei Euro zuzahlen. Darauf hatten sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) in der vergangenen Woche geeinigt. Bisher hatte jeder - auch ohne Corona-Symptome oder konkreten Anlass - Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal inklusive Testbescheid, der meist direkt aufs Smartphone kommt und als Nachweis genutzt werden kann. Das kostenlose Angebot wird jetzt, bis auf Ausnahmen, «ausgesetzt», wie es im Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die neue Corona-Testverordnung heißt, der vergangene Woche bekannt wurde. Die überarbeitete Verordnung und die neuen Regeln sollen laut Ministerium am Donnerstag in Kraft treten. Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sind zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel. Auch Haushaltsangehörige von Infizierten, Kinder bis fünf Jahre und Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken sollen sich weiterhin kostenlos testen lassen können. Das gilt dem Entwurf zufolge ebenso für Menschen, die nach einer Corona-Infektion einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind, damit sie etwa zurück zur Arbeit können. Die Drei-Euro-Tests sind für Besucher von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen «Veranstaltung in einem Innenraum» am selben Tag gedacht. Das soll dabei helfen, sogenannte Super-Spreader-Events zu verhindern, bei denen sich viele Menschen auf einmal anstecken. Einen Drei-Euro-Test soll auch bekommen, wer eine rote Corona-Warnapp hat oder wer vorhat, andere Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung zu treffen. Dazu heißt es in der Begründung zum Verordnungsentwurf, solche Besuche müssten «glaubhaft» gemacht werden. Beim Drei-Euro-Test muss zum Beispiel grundsätzlich unterschrieben werden, dass der Test wegen eines geplanten Konzertbesuchs, einer Familienfeier oder eines Besuchs bei einem vorerkrankten Angehörigen gemacht wird. Ob das potenzielle Betrüger ausreichend abschreckt, wird sich zeigen. Als Beleg kann zusätzlich auch ein Konzertticket vorgezeigt werden. Beim Angehörigenbesuch oder der Familienfeier wird es mit Belegen naturgemäß schwierig. Wie bisher muss ein «amtlicher Lichtbildausweis» vorgelegt werden. Nur haben viele Kinder bis fünf - für die es weiterhin Gratistests gibt - noch gar keinen Ausweis oder Kinderreisepass, kritisiert etwa die Kassenärztliche Bundesvereinigung. In der Praxis dürfte es so laufen, wie vom Gesundheitsministerium bisher schon empfohlen: Für Kinder ohne Ausweis reicht es, wenn die Erziehungsberechtigten ihren Ausweis vorlegen. Schwangere können den Mutterpass als Nachweis für einen Gratistest verwenden. Haushaltsangehörige von Infizierten zeigen deren Testergebnis vor. Weil es zu teuer wurde. Die kostenlosen Tests hatten nach Angaben Lauterbachs zuletzt eine Milliarde Euro pro Monat verschlungen. Es gibt sie - mit kurzer Unterbrechung im vergangenen Herbst - seit dem Frühjahr 2021. «Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind», hatte Finanzminister Lindner den Schritt begründet. Lauterbach zufolge sieht das neue Konzept noch Kosten von 2,7 Milliarden Euro bis Jahresende vor. Würde die derzeitige Praxis beibehalten, wäre es 5 Milliarden. Lauterbach hatte auf die Möglichkeit verwiesen, dass die Bundesländer die drei Euro für die Bürger übernehmen könnten. Die Länder haben dafür aber nach letztem Stand keine Pläne. Die drei Euro ersetze man nicht «und zwar in keinem der Länder», hatte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) gesagt.Was ändert sich grundsätzlich?
Wer bekommt weiterhin Gratis-Tests?
Und wer muss drei Euro zuzahlen?
Wie soll das kontrolliert werden?
Welche Nachweise werden noch verlangt?
Warum wird das Testangebot überhaupt eingeschränkt?
Übernehmen die Länder den Drei-Euro-Anteil?
Bildnachweis: © Matthias Bein/dpa
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