Dem Schuss der Polizei auf ein zwölfjähriges Mädchen in Bochum sind nach Angaben der Ermittler dramatische Sekunden vorausgegangen. Die eingesetzten Polizisten hätten einen möglichen Messerangriff befürchtet und seien deshalb im Treppenhaus vor der Wohnungstür in Stellung gegangen. Als das Mädchen mit zwei Messern in der Hand erschienen sei, sei der Schuss gefallen, sagte Oberstaatsanwalt Benjamin Kluck in einer gemeinsamen Sondersitzung des NRW-Innenausschusses und des Familienausschusses. Doch der Anwalt der Zwölfjährigen hat Zweifel an dieser Darstellung der Ermittlungsbehörden. Nach Gesprächen mit der Mutter und dem Bruder des Mädchens gehe er davon aus, dass «kein Messerangriff vorlag, und erst recht kein Messerangriff mit unmittelbarer Lebensgefahr für die Beamtinnen und Beamten», sagte Simón Barrera González. Der Landesregierung warf er vor, sich einseitig auf die Seite der Polizisten zu stellen. Das Mädchen hatte bei dem Einsatz in der Nacht zum 17. November einen Durchschuss in der Brust erlitten und schwebte in Lebensgefahr. Nach zwei Operationen sei die Zwölfjährige «aktuell wach und ansprechbar», sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU). Es sei aber noch eine dritte Operation in den kommenden Tagen nötig. Die Beamten waren ausgerückt, weil die Zwölfjährige in ihrer Wohngruppe für gehörlose Kinder und Jugendliche in Münster vermisst wurde. Sie war zu ihrer Mutter nach Bochum gefahren, der das Sorgerecht für das Mädchen entzogen worden war. In der Wohnung war auch der Bruder des Mädchens - alle drei sind gehörlos. Stundenlang sei den Beamten nicht geöffnet worden, sagte Reul. Mehrmals seien die Betreuer aus der Wohngruppe der Zwölfjährige per Videotelefonie in Kontakt mit der Mutter gewesen. Die Beamten hätten unter Zeitdruck gestanden. Es sei klar gewesen, dass die Zwölfjährige noch in der Nacht ein wichtiges Medikament nehmen musste, «weil sonst eine Lebensgefahr entstehen kann», betonte der Minister. Erst mitten in der Nacht gegen 1.30 Uhr habe die Mutter den vier Polizisten die Wohnungstür geöffnet. Sie sei «emotional aufgebracht gewesen» und habe um sich geschlagen, berichtete Oberstaatsanwalt Kluck. Zwei Beamte hätten sie deshalb zu Boden gebracht und fixiert. Die Zwölfjährige und ihr 21 Jahre alter Bruder hätten das aus dem Flur beobachtet und seien dann in die Küche gegangen, hätten die Tür geschlossen. Zwei Beamte hätten Geräusche wahrgenommen, «die für sie auf ein hastiges Öffnen von Schubladen und Wühlen nach Messern schließen ließen», berichtete Kluck. Das Mädchen soll auch seinen Bruder zwischenzeitlich bedroht haben. Die Beamten hätten sich im Treppenhaus postiert - einer mit gezogenem Taser, zwei mit vorgehaltener Dienstwaffe. Die Zwölfjährige sei mit zwei größeren Küchenmessern, deren Klingen in Richtung der Beamten zeigten, auf die Polizisten zugegangen. Deshalb habe ein Beamter seine Dienstwaffe abgefeuert, ein anderer den Taser. Mit einem Durchschuss in der Brust sei das Mädchen zu Boden gegangen. Gegen den Polizisten, der mit seiner Dienstwaffe schoss, werde wegen versuchten Totschlags ermittelt, sagte Kluck. Gegen den Kollegen, der mit dem Taser schoss, ermittele man wegen Körperverletzung im Amt. Beide hätten sich zu dem Einsatz bislang nicht geäußert und machten von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Darüber hatte zuvor hatte der «Kölner Stadt-Anzeiger» berichtet. Der Anwalt des Mädchens, Simón Barrera González, warf der Landesregierung und den Ermittlungsbehörden fehlende Neutralität vor. «Da ist so viel offen. Deshalb empfinde ich es als extrem besorgniserregend, dass die Strafverfolgungsbehörden und insbesondere auch der Minister Reul sich so frühzeitig auf die Darstellung einer angeblichen Notwehrsituation festlegen», sagte er. Die Polizisten seien in dem Treppenhaus nicht in die Enge getrieben gewesen und hätten sich der Situation einfach erstmal entziehen können. «Man stand eben nicht mit dem Rücken zur Wand», betonte der Anwalt. «Wenn wirklich eine solche Eile bestand wegen der Medikamente, warum hatte die Polizei die Medikamente dann nicht dabei? Warum legt man nicht einfach das Medikament vor die Tür - und bei Tageslicht lässt sich die Situation dann ohne Waffen klären?» Besonders schwierig war der Einsatz wohl dadurch, dass Tochter, Mutter und Bruder gehörlos sind. Einen Gebärdendolmetscher hatte die Polizei bei dem Einsatz nicht vor Ort dabei. Innenminister Reul will deshalb nun prüfen, wie die Polizei für solche Situationen besser geschult werden kann. In der kommenden Woche sei ein Austausch mit mehreren Gehörlosen-Verbänden geplant. Dass die Polizei auf ein Kind geschossen habe, sei nicht grundsätzlich falsch. «Der Einsatz der Schusswaffe kann gerechtfertigt sein – auch gegen eine Zwölfjährige. Wir alle wissen, wie gefährlich das Tatmittel Messer sein kann», betonte der Minister. Es seien aber auch noch viele Details ungeklärt. «Viele der Fragen, die Sie, die ich, die die Öffentlichkeit haben, werden erst im Laufe dieses Ermittlungsverfahrens zu beantworten zu sein.»Familie ist gehörlos
Zwölfjährige brauchte lebenswichtiges Medikament
Polizisten mit vorgehaltener Waffe in Stellung
Anwalt übt Kritik
Familie ist gehörlos
Bildnachweis: © Henning Kaiser/dpa
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Ermittler: Schuss auf bewaffnete Zwölfjährige im Treppenhaus
Warum kam es zum Schuss auf ein zwölfjähriges Mädchen in Bochum? Ermittler schildern dramatische Momente - und stoßen damit auf Unverständnis beim Anwalt des Mädchens.
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