26. Juli 2024 / Allgemeines

EU-Behörde lehnt Empfehlung von Alzheimer-Medikament ab

Auf dem Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab ruhen große Hoffnungen. Nun lehnt die EU-Zulassungsbehörde eine Empfehlung der Therapie ab - mit einer klaren Begründung. Fachleute sind verwundert.

EU-Arzneimittelbehörde EMA
von dpa

Es wäre die erste zugelassene ursächliche Alzheimer-Therapie in der EU gewesen: Überraschend hat sich die EU-Arzneimittelbehörde EMA gegen eine Zulassung des Alzheimer-Wirkstoffs Lecanemab ausgesprochen. Das Risiko schwerer Nebenwirkungen des Antikörpers sei höher zu bewerten als die erwartete positive Wirkung, teilte die EMA in Amsterdam mit. Dabei verwies die Behörde insbesondere auf mögliche Wassereinlagerungen und Blutungen im Gehirn von Menschen, die mit dem Präparat behandelt werden. 

«Die Entscheidung hat mich überrascht», sagte der Neurologe Wenzel Glanz, leitender Arzt der Gedächtnissprechstunde der Uniklinik Magdeburg, der Deutschen-Presse Agentur. «Wir hatten uns schon auf die Infusionstherapien eingestellt.» Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) kritisierte die Entscheidung: «Damit beschreitet Europa nicht nur einen Sonderweg, sondern befördert auch eine Zweiklassenmedizin», teilte sie in einer Erklärung mit. «Wer es sich leisten kann, wird das Medikament über die internationale Apotheke beziehen und sich in Deutschland verabreichen lassen.»

Die Therapie bremst Krankheitsverlauf in frühem Stadium

Lecanemab - Handelsname Leqembi - steht in den USA schon seit Anfang 2023 zur Verfügung, um die Alzheimer-Krankheit im Frühstadium zu behandeln. Die Therapie bessert zwar nicht die Symptome, kann den Krankheitsverlauf aber in diesem Stadium abbremsen, Studien zufolge um etwa 30 Prozent. Infrage käme der Antikörper somit nur für einen sehr begrenzten Kreis von Alzheimer-Patienten, nach Einschätzung von Experten für weniger als zehn Prozent. In Deutschland sind Schätzungen zufolge etwa eine Million Menschen von der Krankheit betroffen. 

Zu den Nebenwirkungen zählen Mikroblutungen und Ödeme im Gehirn. Daher muss eine Therapie regelmäßig mit Untersuchungen per Kernspin (MRT) kontrolliert werden. Der zuständige Ausschuss der EMA entschied nach Mitteilung der Behörde, «dass der beobachtete Effekt des Präparats beim Abbremsen des kognitiven Verfalls das Risiko von ernsthaften Nebenwirkungen (...) nicht aufwiegt».

Der Magdeburger Experte Glanz kann diese Entscheidung «bedingt nachvollziehen». «Ödeme und Blutungen gibt es bei etwa 30 Prozent der Behandelten», sagte er der dpa. «Daher erfordert die Therapie ein konstantes Monitoring, zum Beispiel durch regelmäßige MRT-Untersuchungen.»

Die Empfehlung der Behörde ist notwendig für die Zulassung von Medikamenten in der EU. Das Unternehmen Eisai, das den Antrag auf Zulassung für die EU gestellt hatte, darf nach Angaben der Behörde innerhalb von 15 Tagen eine erneute Prüfung beantragen.


Bildnachweis: © Peter Dejong/AP/dpa
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