5. Juni 2022 / Allgemeines

Faktencheck: Wie viel Nacktheit darf es sein?

Wenn der Sommer kommt, fallen oft die Hüllen. Manche sind dabei eher scheu, andere aalen sich komplett blank in der Sonne. Aber wann und wo darf man eigentlich nackt sein? Ein Faktencheck.

In den eigenen vier Wänden darf die Kleidung nach Lust und Laune abgelegt werden. Das gilt laut Experten in der Regel auch draußen auf dem eigenen Balkon oder der Terrasse.
von Marc Fleischmann, dpa

Wenn wir zur Welt kommen, sind erstmal alle gleich - nämlich nackt. Ein Zustand der Ursprünglichkeit, nach dem sich so manch ein Erwachsener wieder zurücksehnt. Doch wo ist das okay, und wann wird es zum Problem? Ein Faktencheck zum Welt-Naturisten-Tag am 5. Juni.

Behauptung: Zu Hause darf ich nackt sein.

Fakten: Stimmt! In den eigenen vier Wänden darf die Kleidung nach Lust und Laune abgelegt werden. Das gilt laut Experten in der Regel auch draußen auf dem eigenen Balkon oder der Terrasse. Doch es gibt Ausnahmen: Sind Terrasse und Garten völlig frei einsehbar und fühlen sich Nachbarn durch etwa textilfreies Sonnen gestört, könne Paragraf 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) greifen, wie Rechtsanwalt Swen Walentowski erklärt. Demnach kann zu viel nackte Haut eine «Belästigung der Allgemeinheit» und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Schlechte Karten haben Naturisten insbesondere dann, wenn sich ihr Garten, ihre Terrasse oder Balkon «in der Nähe eines Spielplatzes, einer Kita, Schule oder kirchlichen Einrichtung befinden oder das Verhalten besonders auffällig ist - beziehungsweise wenn man damit gezielt provozieren möchte», erläutert Walentowski.

In einem Mehrfamilienhaus kann zu viel Nacktheit gar zur Kündigung des Mietverhältnisses führen. «In der Praxis ist das allerdings eher unwahrscheinlich», sagt Walentowski. Anders sehe es schon aus, wenn man sich dabei sexuell vergnüge. «Sex auf dem Balkon kann die Wohnungskündigung zur Folge haben», warnt der Rechtsanwalt.

Behauptung: Wenn ich rausgehe, darf ich immer nackt sein.

Fakten: Falsch! Obwohl in Deutschland Nacktheit in der Öffentlichkeit strafrechtlich nicht verboten ist, darf man sich «üblicherweise nur an dafür ausgewiesenen Orten nackt aufhalten», erklärt der Anwalt. Beispielsweise am FKK-Strand. Wer dagegen unbekleidet durch ein Shopping-Center läuft oder sich splitterfasernackt im Stadtpark sonnt, riskiert nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz ein Bußgeld. Das kann zwischen 5 und 1000 Euro liegen. Zuvor wird aber meist ein Platzverweis ausgesprochen. Im Shopping-Center greift zudem auch das Hausrecht des Eigentümers, der Sicherheitsdienst kann ein Hausverbot erteilen.

Strafrechtlich relevant wird Nacktheit in der Öffentlichkeit, wenn die Grenze zum Exhibitionismus überschritten wird. Das ist dann der Fall, wenn jemand sich des sexuellen Lustgewinns wegen entblößt. In diesem Fall ist nach Paragraf 183 des Strafgesetzbuchs (StGB) mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu rechnen. Das StGB bezieht sich hier auf exhibitionistische Handlungen durch Männer. Im Umkehrschluss heißt das laut Walentowski: «Frauen können in diesem Zusammenhang nicht belangt werden.»

Genau andersherum verhält es sich beim Oben-ohne-Schwimmen oder -Sonnenbaden. Während es für Männer kaum Gründe gibt, ihre Nippel zu verstecken, sind nackte Frauenbrüste oft noch ein Tabu. In den Schwimmbädern Göttingens zum Beispiel gelten aber vorerst neue Regeln: Bis Ende August dürfen obenrum alle blank ziehen - zumindest an den Wochenenden.

Behauptung: Nackt Auto fahren ist kein Problem.

Fakten: Stimmt! Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das das nackt Auto fahren verbietet. Wer auch ohne Schuhe am Steuer sitzen will, kann bei einem Unfall jedoch mitverantwortlich gemacht werden. Zum Beispiel, wenn der Fahrer vom Pedal abrutscht und der Unfall wegen der fehlenden Schuhe nicht verhindert werden kann. Keine Diskussionen gibt es, wenn das Auto beruflich bewegt wird. Hier schreibt Paragraf 44 der Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge klar vor, «den Fuß umschließendes Schuhwerk» zu tragen.

Beim Autofahren gilt zudem: Wer beim Aussteigen nackt ist, könnte die Allgemeinheit belästigen - vergleichbar mit einem nackten Fußgänger, wie Anwalt Walentowski erklärt. Fühlt sich jemand gestört, kann ein Ordnungsgeld die Folge sein.


Bildnachweis: © Sebastian Gollnow/dpa
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