22. September 2021 / Allgemeines

Fall Maurice K.: Urteil wegen Körperverletzung bestätigt

Zwei Jugendliche können sich nicht leiden und verabreden sich zu einer Schlägerei. Mehrere Schaulustige mischen sich ein - einer der beiden Kontrahenten stirbt.

Erinnerung an Maurice K. (2018).
von dpa

Im zweiten Prozess um den gewaltsamen Tod des Jugendlichen Maurice K. aus Passau ist der Angeklagte nach Justizangaben wieder wegen Körperverletzung verurteilt worden.

Die Richter bestätigten damit das Urteil aus dem ersten Verfahren im Januar 2019. Dieses hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe jüngst aufgehoben. Die Richter sollten prüfen, ob nicht eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Frage komme.

Auf eine Jugendstrafe verzichteten die Richter allerdings und begründeten dies mit einer positiven Entwicklung des Angeklagten seit der Tat im April 2018. Die Richter verhängten jedoch Auflagen, so muss sich der 19-Jährige bis Ende 2022 regelmäßig beim Jugendamt melden und zudem seine Drogenabstinenz nachweisen. In dem ersten Verfahren war der damals 16-Jährige zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung verurteilt worden.

Staatsanwalt und Nebenklagevertreter hatten eine härtere Strafe für den Angeklagten gefordert als im ersten Prozess und auf zwei Jahre Haft zur Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert. Der Verteidiger forderte erneut eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung wegen Körperverletzung.

Der Angeklagte hatte sich als 15-Jähriger mit dem gleichaltrigen Maurice K. zu einer Schlägerei nach dem Motto «Eins gegen Eins» verabredet. Die zwei Jugendlichen konnten sich nicht leiden und wollten sich bei einem Schaukampf messen. Sie trafen sich dazu in der Innenstadt von Passau. Freunde und Bekannte der beiden kamen hinzu. Umstehende mischten sich in die Schlägerei ein, die Situation eskalierte. Maurice K. erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch und erstickte an seinem eigenen Blut.

Im Herbst 2018 begann der erste Prozess. Neben dem jetzt Angeklagten mussten sich der damals 25-jährige Haupttäter und zwei 15 und 17 Jahre alte Jugendliche verantworten. Der 25-Jährige wurde wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Jugendlichen erhielten Bewährungsstrafen.

Gegen das Urteil gegen den eigentlichen Kontrahenten von Maurice hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter Revision eingelegt. Als Nebenklägerin trat die Mutter von Maurice K. auf. Sie war nach der Tat in Passau zufällig hinzugekommen, als der Notarzt gerade versuchte, ihren Sohn zu reanimieren.

Weitere Revisionsanträge nach dem ersten Urteil hatte der BGH verworfen. Weil der jetzt Angeklagte zum Tatzeitpunkt minderjährig war, fand die Sitzung - anders als im ersten Prozess - unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.


Bildnachweis: © Armin Weigel/dpa
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