6. Mai 2025 / Allgemeines

Tod in Psychiatrie - Eltern fordern Aufarbeitung

Vor rund drei Jahren tötet ein psychisch Kranker in der geschlossenen Psychiatrie eine Mit-Patientin. Ihre Eltern fragen noch heute: Wie konnte es dazu kommen?

Mutter Eleonora Nagy: «Mein Kind ist von einem Monster getötet worden.»
von Britta Schultejans, dpa

«Mein Kind ist von einem Monster getötet worden», sagt Eleonora Nagy und kämpft mit den Tränen. Sie zeigt sich «fassungslos» darüber, dass versucht werde, die Sache «einfach so unter den Teppich zu kehren». «Wir möchten Gerechtigkeit.»

Vor knapp drei Jahren starb ihre 40 Jahre alte Tochter Kamilla in einer Psychiatrie bei München. Ein Mann, der vorher angekündigt hatte, einen Menschen töten zu müssen, und darum zwangseingewiesen worden war, brachte sie in ihrem Krankenzimmer um. 

«Die Umstände, warum es zu dieser schrecklichen Tat kommen konnte und Kamilla zu Tode kommen musste, sind bis heute nicht geklärt», sagt Jella von Wiarda, die Anwältin der Familie der Toten. Sie und die Angehörigen fordern «die juristische, rechtsstaatliche Aufarbeitung» und haben darum nun einen Antrag auf Klageerzwingung beim Oberlandesgericht (OLG) München eingereicht. 

Ein Justizsprecher bestätigt den Eingang des Antrags, die Akten seien von der Generalstaatsanwaltschaft angefordert worden. Wann über den Antrag entschieden wird, ist zunächst unklar. 

Der Mann, der seine Mitpatientin im Isar-Amper-Klinikum tötete, räumte später im Prozess gegen ihn vor dem Landgericht München I ein, sie mit einer Metallstange gequält, mit ihrem Pullover stranguliert und dann Feuer gelegt zu haben. Gott habe ihm die Tat aufgetragen, weil die Frau eine Hexe gewesen sei, ließ der damals 33-Jährige im Juli 2023 über seine Anwältin mitteilen. 

«Kamilla ist nicht von einem Lkw erfasst worden auf der Straße», sagt ihre Mutter. Sie sei «in einem geschützten Raum» getötet worden, an einem Ort, an dem sie Heilung suchte. 

Patient hatte Hund getötet und wollte Menschen umbringen

Der Mann war erst wenige Stunden vor der Tat in die Klinik eingewiesen worden, weil er der Polizei gesagt hatte, dass er einen Hund auf Anordnung Gottes getötet habe und einen Menschen umbringen werde. Laut von Wiarda hatte der Mann seinem Hund eine Nagelschere in die Achselhöhle gestochen und ihn dann erwürgt.

Nur Stunden danach riss er laut Staatsanwaltschaft in seinem Bad die Stange des Duschvorhangs ab und ging damit in das Badezimmer der Patientin. Zwei dutzendmal schlug er der Antragsschrift zufolge auf ihren Kopf, bevor er sie mit einem Pullover strangulierte und das Feuer legte.

«Dieser Mann darf sich auf einer geschlossenen psychiatrischen Station völlig frei bewegen», sagt Anwältin von Wiarda. Unbemerkt habe er die Stange abreißen können. «Er spazierte damit unbemerkt durch die Stationsgänge.» Erst als der Feueralarm losging, reagierte das Personal. 

In Gerichtsakten ist von einem Tatzeitraum von bis zu einer Stunde die Rede. «Wie lange diese Gewalttat gedauert hat, ist bis heute nicht geklärt», sagt von Wiarda und spricht von einer «fürchterlichen Hinrichtung». 

Warum griff niemand ein? 

Warum konnte der Mann ungestört seine Mitpatientin attackieren? Warum griff niemand ein? Fragen wie diese stellen sich die Eltern der Getöteten heute noch - und zeitweise tat das auch die Staatsanwaltschaft München I. 

2022 leitete sie ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein, um zu klären, «ob ein strafrechtlich relevantes Unterlassen der behandelnden Ärzte oder des Pflegepersonals im Zusammenhang mit dem Tod der Geschädigten feststellbar ist, das die Tat des mittlerweile rechtskräftig verurteilten Beschuldigten ermöglichte oder vereinfachte», wie eine Sprecherin der Behörde mitteilte. Der Vorwurf, der im Raum stand: fahrlässige Tötung durch Unterlassen. 

Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen ein

Die Staatsanwaltschaft holte ein Sachverständigengutachten ein, vernahm Zeugen - und stellte das Verfahren im Januar dieses Jahres ein. Die Begründung: «Ein strafrechtlich relevantes Verhalten konnte nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit festgestellt werden.» Einer Beschwerde gegen die Einstellung gab die Generalstaatsanwaltschaft München nicht statt. Am 24. März kam der ablehnende Bescheid. 

Das Isar-Amper-Klinikum wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Vorfall äußern - auch nicht dazu, ob Sicherheitsvorkehrungen dort womöglich inzwischen verschärft worden sind. 

Nicht nur ihre Tochter sei Opfer der Zustände in der Psychiatrie geworden - auch der Mann, der sie umbrachte und laut Nagy und ihrer Anwältin nach seiner Einlieferung nicht direkt untersucht worden sei. Er sei als psychisch kranker Mensch in die Klinik gekommen - und dort zu einem Verbrecher geworden. Vielleicht trauere irgendwo noch eine andere Mutter um das verwirkte Leben ihres Kindes. «Ich weiß, dass sie mich nie wieder anlächeln wird», sagt Eleonore Nagy über ihre Tochter und weint. 


Bildnachweis: © Peter Kneffel/dpa
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