26. Mai 2025 / Allgemeines

Genitalverstümmelung auf Wunsch? Bewährungsstrafe für den Ex

Eine Frau soll ihren Partner um eine intime Verstümmelung gebeten haben. Das Gericht erkennt ihre Einwilligung nicht an – und verurteilt den Mann.

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geläutert. (Archivbild)
von Aleksandra Bakmaz, dpa

Ein 26-Jähriger ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er die Schamlippen seiner Freundin verstümmelt haben soll - auf ihren eigenen Wunsch hin. Das Ravensburger Landgericht sah es als erwiesen, dass die Initiative für die Beschneidung von der Frau kam, sie aber wegen einer psychischen Erkrankung nicht Einwilligungsfähig gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Tat spielte sich demnach im Herbst 2021 in der Wohnung des Fachinformatikers in Leutkirch im Allgäu ab - etwas mehr als ein Jahr nach dem Kennenlernen der beiden.

Rituelle Zeremonie 

Die Anklage wirft dem Fachinformatiker vor, seine damalige Partnerin in einer Art ritueller Zeremonie nackt ans Bett gefesselt und betäubt zu haben. Unter anderem mit Rasierklingen soll er Teile der Klitoris und der Schamlippen abgeschnitten haben. Nach der Prozedur sollen sie laut Staatsanwaltschaft zu einer Weihkapelle gegangen sein, um sich dort ein Versprechen zu geben. 

Nach der Rückkehr in der Wohnung sei ein «Ehevertrag» geschlossen worden, in dem sich die Frau zum unbedingten Gehorsam dem Angeklagten gegenüber verpflichtet habe. Im Falle eines Ehebruchs drohte der Frau demnach der Tod. Laut Gericht kam auch dieser «Ehevertrag» auf Initiative der Frau zustande, die in Pflegefamilien aufgewachsen sei.

Die Frau habe sich nach Missbräuchen in ihrer Vergangenheit «unrein» gefühlt und ihren damaligen Partner deshalb um eine Beschneidung gebeten. Bis heute leide sie unter Schmerzen im Genitalbereich. 

Schmerzensgeld für Ex-Partnerin

Das Beziehungsgefüge der beiden beschrieb das Gericht als problematisch. Sie habe sich ihrem Partner unterworfen, weil das ihrem Idealbild einer Beziehung entsprochen hätte, sagte die Vorsitzende Richterin. «Sie sehnte sich nach einer eigenen Familie mit dem Angeklagten, nach Liebe und Sicherheit.» Sie habe kontrolliert werden wollen. Die Tat sei sittenwidrig gewesen - auch wenn die Frau zugestimmt habe. 

Ihr sprach das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro zu. Der Angeklagte hat eine Tochter mit der Frau. Außerdem soll er Terre des Femmes, einer Organisation, die sich gegen Genitalverstümmelungen einsetzt, 2.000 Euro zahlen. Verurteilt wurde der Mann auch wegen bewaffneten Drogenhandels, Geldfälschung und kleineren Diebstählen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. 

Angeklagter engagiert sich in Suchthilfe

Mittlerweile habe er mehrere Therapien hinter sich und nehme keine Drogen mehr, hatte der Angeklagte vor Gericht beteuert. Dies würdigte das Gericht zu seinen Gunsten. Nach erfolgreichen Therapien engagiere sich der Angeklagte zwischenzeitlich selbst in der Suchthilfe. Der Prozess fand größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte verzichtete vor Gericht auf Rechtsmittel. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch für die Genitalverstümmelung gefordert. Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren.


Bildnachweis: © Aleksandra Bakmaz/dpa
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