Eine wegen Mordes an ihrem einjährigen Sohn angeklagte Mutter ist nach Ansicht einer Gutachterin voll schuldfähig. Zu diesem Ergebnis kam eine Psychiaterin am Mittwoch im Prozess gegen die 24-Jährige aus Güstrow vor dem Landgericht Rostock. Vorläufig sah sie keinen Grund, die Angeklagte wegen einer möglichen Alkoholabhängigkeit in eine Entziehungsanstalt einzuweisen. Dies will das Gericht allerdings durch ein Zusatzgutachten absichern lassen, das noch erstellt werden muss. Deshalb wurden die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers, die ursprünglich nach dem Vortrag der Gutachterin gehalten werden sollten, vorerst auf den 8. November verschoben. Die Staatsanwaltschaft wirft der 24-jährigen deutschen Angeklagten vor, ihren damals einjährigen Sohn dauerhaft nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt zu haben und ihn durch Unterlassen aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Zudem konsultierte sie keinen Arzt, als das Baby krank wurde. Stattdessen habe sie es in ihrer Wohnung allein gelassen, um Zeit mit ihrem Freund zu verbringen. Das Kind starb demnach im September 2021 infolge starken Durchfalls an einem Gerinnsel in den Lungenschlagadern. Laut Anklage vernachlässigte die 24-Jährige auch ihr zweites Kind, das damals vier Jahre alt war. Die Angeklagte sagte während des Prozesses, sie sei damals vollkommen überfordert gewesen. Dies wurde durch das psychiatrische Gutachten weitgehend bestätigt.
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Gutachten: Wegen Mordes angeklagte Mutter voll schuldfähig
Das Landgericht Rostock verhandelt seit Monaten gegen eine junge Mutter, die ihr Kind stark vernachlässigt haben soll. Das Baby starb. Die Mutter ist des Mordes angeklagt. Der Prozess geht dem Ende zu.
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