22. Juni 2023 / Allgemeines

Haustiere und Ferienzeit: Oft abgegeben oder ausgesetzt

Wer sich für ein Haustier entscheidet, sollte schon davor für deren Betreuung während der eigenen Urlaubsreise sorgen. Leider tun das viele Menschen nicht - und Hund, Katze und Co. landen im Tierheim.

Katzen sitzen im Tierheim Leverkusen.
von dpa

Die von vielen heiß ersehnten Sommermonate mit Ferien- und Reisezeit sind zugleich «traurige Hochsaison» für die Tierheime. Haustiere werden häufig zur Urlaubszeit bei den Tierheimen abgegeben oder vor deren Türen abgestellt, wie der Deutsche Tierschutzbund berichtete. Immer wieder würden Hunde, Katzen oder Kleintiere auch irgendwo ausgesetzt.

«Ein Tier lediglich aufgrund einer Urlaubsreise auszusetzen, ist völlig verantwortungslos und empathielos», sagte Sprecherin Lea Schmitz der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe drastische Fälle: «Manchmal ist es leider so, dass Tiere nicht frühzeitig genug gefunden werden und qualvoll verenden.»

Es gibt laut Schmitz keine genauen Zahlen zu ausgesetzten Tieren. Tierheime nehmen nach ihren Angaben deutschlandweit jedes Jahr rund 350.000 Tiere neu auf. In erster Linie sind das Fundtiere, die also ohne Besitzer aufgegriffen werden. Zu einem Teil handele es sich um vermisste Tiere, die von ihren Besitzern wieder abgeholt würden, zum anderen Teil aber um Haustiere, die die Halter loswerden wollten.

Manche Haustiere werden nach Vereinbarung und gegen geringe Gebühr beim örtlichen Tierheim abgegeben, schilderte Tierarzt Ralf Unna, Vizepräsident des Landestierschutzverbands (LTV) NRW. Eine «nicht unerhebliche Zahl» von Haltern überlasse ihre Katzen, Hunde, Hamster, Kaninchen oder Ziervögel aber einfach ihrem Schicksal. Schon seit vielen Jahren sei bei Abgabe oder beim Aussetzen von Tieren eine Wellenbewegung im Zusammenhang mit den großen Schulferien zu beobachten.

Das Aussetzen von Tieren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, erläuterte Lea Schmitz. Ein Verstoß könne mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Sollte das Tier nachweisbar länger andauernde Schmerzen oder Schäden erleiden, könne das als Tierquälerei mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.


Bildnachweis: © Federico Gambarini/dpa
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