Das Landgericht Bamberg hat einen Jäger zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er ohne triftigen Grund einen freilaufenden Hund erschossen hat. Die Berufungskammer verurteilte den 78-Jährigen wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren, Töten von Wirbeltieren und Sachbeschädigung. Das Urteil ist nach Gerichtsangaben noch nicht rechtskräftig. Revision sei zum Bayerischen Obersten Landesgericht möglich. Das Amtsgericht Haßfurt hatte den Jäger im November 2023 zu 140 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt - wegen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Die österreichischen Besitzer des Hundes hatten im Juli 2022 nach einer Kanutour auf dem Main bei Knetzgau (Landkreis Haßberge) angehalten. Als sie das Kanu am Ufer befestigten, lief der Hund der Rasse Alaskan Malamute nicht angeleint auf einer Wiese herum. Der Angeklagte soll den Hund entdeckt und aus seinem Auto heraus ohne Grund geschossen haben. Hinweise darauf, dass das wegen eines Hüftleidens mit Arthrose eingeschränkte Tier gewildert hatte, wie der Angeklagte behauptete, hatte das Amtsgericht nicht gesehen.
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Hund grundlos erschossen - Haft auf Bewährung für Jäger
Auf einer Wiese am Main läuft ein Hund unangeleint in der Nähe seiner Besitzer herum. Ein Jäger sieht das Tier und erschießt es. Es kommt zum Prozess.
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