18. April 2026 / Allgemeines

Kein Konzert von Kanye West in Polen – Kritik wegen Hetze

Was darf Kultur? Rapper Kanye West reizt diese Grenzen aus – und überschreitet sie nach Ansicht vieler. Nun meldet sich der Bundesbeauftragte gegen Antisemitismus zu Wort.

Das kurzfristig angekündigte Konzert des Rappers Kanye West wurde abgesagt. (Archivbild)
von dpa

In der Debatte um Auftritte des umstrittenen US-Rappers Kanye West hat der Bundesbeauftragte gegen Antisemitismus, Felix Klein, hetzerische und diskriminierende Äußerungen im Kulturbereich klar verurteilt. «Ich sehe es mit großer Sorge, dass im Kunst- und Kulturbereich Künstlerinnen und Künstler die Bühne nutzen, um vor großem Publikum antiisraelischen Hass und Hetze zu verbreiten», sagte Klein den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Über Kanye West sagte Klein, dem «für seine unter anderem antisemitischen, rassistischen und Holocaust-relativierenden Entgleisungen bekannten» Rapper sei in Großbritannien zuletzt die Einreise verweigert worden. Der britische Premierminister Keir Starmer hatte zuvor geplante Auftritte Wests bei einem Festival in London als «zutiefst besorgniserregend» bezeichnet. 

Auch in Polen wurde ein Konzert des US-Rappers von den Veranstaltern am Freitag abgesagt. Das für den 19. Juni im schlesischen Chorzow geplante Konzert finde aus «formal-rechtlichen Gründen» nicht statt, hieß es in einer Mitteilung des Direktors auf der Webseite des dortigen Stadions. Polens Kulturministerin Marta Cienkowska schrieb auf X, es gehe um einen Künstler, der sich öffentlich antisemitisch äußere und Geld mit dem Verkauf von T-Shirt mit Hakenkreuzen verdiene. «In einem Land, das von der Geschichte des Holocaust geprägt ist, dürfen wir nicht so tun, als sei dies nur Unterhaltung.» Künstlerische Freiheit bedeute nicht, dass alles erlaubt sei. «Kultur darf kein Raum für diejenigen sein, die sie dazu nutzen, Verachtung zu verbreiten.»

Holocaust-Überlebende fordern Auftrittsverbot

Auschwitz-Überlebende hatten die Entscheidung der britischen Regierung begrüßt und ähnliche Schritte auch in anderen europäischen Ländern gefordert. Christian Heuber vom Internationalen Auschwitz-Komitee sagte zur Begründung, Äußerungen des Rappers hätten nicht nur Überlebende des Holocaust und ihre Familie verletzt, sie könnten auch antisemitische Einstellungen fördern.

Ein Auftritt in Polen wäre vor diesem Hintergrund besonders problematisch gewesen. Auf dem Gebiet des Landes, das während des Zweiten Weltkriegs von Nazi-Deutschland besetzt war, errichteten die Besatzer das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Es steht symbolhaft für den Holocaust und das Grauen des Nationalsozialismus. Rund 1,1 Millionen Menschen starben hier zwischen 1940 und 1945, die meisten von ihnen waren Juden. Sie wurden erschossen, in Gaskammern ermordet oder starben an Hunger und Krankheiten.

Rapper verteidigt sich mit bipolarer Störung

Kanye Omari West zählt zu den einflussreichsten und zugleich am stärksten polarisierenden Künstlern der Musikindustrie. Immer wieder fiel der 48 Jahre alte Rapper mit rassistischen und antisemitischen Aussagen auf. 2025 hatte er ein Lied mit dem Titel «Heil Hitler» veröffentlicht. Anfang des Jahres bat er schließlich in Form einer ganzseitigen Anzeige im «Wall Street Journal» um Entschuldigung. «Ich bin weder ein Nazi noch ein Antisemit», schrieb der Ex-Mann von Kim Kardashian und führte seine früheren Äußerungen auf eine bipolare Störung zurück.

Ein Konzert in Frankreich strich der Rapper, der inzwischen unter dem Namen Ye auftritt, wegen eines drohenden Verbots seines Konzerts in Marseille bereits selbst.

Auch andere Künstler im Fokus

Der Bundesbeauftragte Klein nahm in seiner Kritik auch Bezug auf einen Auftritt des Punk-Rap-Duos Bob Vylan: «Ich erinnere beispielsweise daran, wie im vergangenen Sommer ein Rapper bei einem Festival in Südengland die Menge mit anti-israelischen Parolen anheizte.» Ein Rapper von Bob Vylan hatte im Juni vergangenen Jahres mit dem Slogan «Death, death to the IDF» (Tod den israelischen Streitkräften) zu Sprechchören des Publikums aufgerufen.


Bildnachweis: © Evan Agostini/Invision/AP/dpa
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