17. Februar 2022 / Allgemeines

Klinikmorde: Gericht prüft Mitschuld von Ex-Vorgesetzten

Rund zweieinhalb Jahre nach dem Urteil gegen den Serienmörder Niels Högel geht es erneut um dessen Verbrechen. Diesmal ist die Fragestellung aber völlig anders: Angeklagt sind Ex-Vorgesetzte von Högel.

Blick auf das Klinikum Oldenburg.
von dpa

Wegen der Morde des Ex-Krankenpflegers Niels Högel müssen sich sieben Verantwortliche und Mitarbeiter der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst vor Gericht verantworten.

Ihnen wird in unterschiedlichem Umfang Tötung, versuchte Tötung oder Beihilfe zur Tötung jeweils durch Unterlassen vorgeworfen. Das Oldenburger Landgericht will klären, ob sie möglicherweise eine Mitschuld tragen, weil sie Hinweise auf die Verbrechen zwar wahrnahmen, aber nicht adäquat weitergaben. Für den Prozess sind 42 Verhandlungstage angesetzt. Gegen einen weiteren Angeklagten wurde das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt.

Högel wurde im Juni 2019 wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Verbrechensserie begann 2000 im Klinikum Oldenburg und endete 2005 im Klinikum Delmenhorst. In dem Prozess gegen die Ex-Vorgesetzten geht es konkret um acht Fälle, für die Högel bereits verurteilt wurde: Drei Morde im Oldenburger Klinikum sowie drei Morde und zwei Mordversuche in Delmenhorst. Für sechs Morde wurde Högel 2019 verurteilt, für die beiden Mordversuche bereits 2006 und 2015.

Unabhängige Verhandlungen

Das Urteil gegen Högel ist rechtskräftig - die Vorwürfe gegen seine Ex-Chefs müssen aber unabhängig davon vor Gericht verhandelt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung für die Angeklagten. Diese werden von 18 Rechtsanwälten verteidigt. Als Gerichtssaal fungiert wie beim Prozess gegen Högel 2019 der sogenannte Große Festsaal der Weser-Ems-Halle.

Damals bot der Saal für 200 Zuschauer Platz, diesmal werden es coronabedingt maximal 65 sein. Der Vorsitzende Richter heißt wie 2019 Sebastian Bührmann. Auch Högel wird als Zeuge geladen. Er soll zunächst am 3. Verhandlungstag (1. März) aussagen.

Högel hatte seine Opfer mit Medikamenten zu Tode gespritzt. Seine Verbrechen beging er zunächst am Klinikum Oldenburg. 2002 wechselte er mit einem Arbeitszeugnis ans Klinikum Delmenhorst, wo er weiter mordete.

Von den Angeklagten waren vier an der Oldenburger Klinik und drei in Delmenhorst tätig. Die Schwurgerichtskammer hatte aus prozessökonomischen Gründen entschieden, die beiden zunächst getrennten Verfahren zu verbinden.

Die Angeklagten aus Oldenburg müssen sich wegen Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen verantworten, die aus Delmenhorst wegen Totschlags oder versuchten Totschlags durch Unterlassen. Allerdings deutete die Kammer an, dass möglicherweise auch bei den Angeklagten aus Delmenhorst lediglich eine Strafbarkeit wegen Beihilfe in Frage komme.


Bildnachweis: © Hauke-Christian Dittrich/dpa
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