Der auch im Fall Maddie Verdächtige darf Deutschland wieder verlassen. Das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Celle hat eine Regelung aufgehoben, die den Mann zu einem Wohnsitz im Inland verpflichtete, wie eine Sprecherin mitteilte. Weitere Auflagen, die er nach dem Absitzen einer Haftstrafe unter anderem wegen Vergewaltigung erhalten hat, bleiben aber bestehen. So muss der Deutsche weiterhin eine elektronische Fußfessel tragen und sich bei der Führungsaufsicht melden. Das zuständige Landgericht Hildesheim muss nun neu über die Wohn- und Aufenthaltsregelungen für den Mann entscheiden, wie das Gericht in Celle mitteilte. Laut dem Oberlandesgericht sei etwa ein zeitweiliges Ausreiseverbot «zur Regelung technischer Angelegenheiten» oder ein Aufenthaltsverbot in bestimmten Regionen denkbar. Zuvor hatte der Verteidiger eine Beschwerde gegen die Auflagen für seinen Mandanten eingelegt. Für den Mann gilt nun kein Ausreiseverbot mehr, er darf Deutschland verlassen. Innerhalb Europas dürfe er sich nun frei bewegen, sagte die OLG-Sprecherin. Das sei schließlich mit dem Personalausweis möglich. In einer Mittelung des Oberlandesgerichtes wurde zudem erklärt, dass die Führungsaufsicht bei der Wiedereingliederung von Straftätern helfen und Rückfälle verhindern soll. Grundsätzlich sei das auch möglich, wenn sich ein Betroffener im Ausland aufhält. Zuletzt hatte der Mann eine Gefängnisstrafe, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig im Wesentlichen wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt worden war, abgesessen. Im Fokus ist der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter seit einigen Jahren, weil deutsche Ermittler ihn im Fall der vermissten Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht haben. Sein Verteidiger sprach mit Blick auf die öffentlichen Verdächtigungen von einer «massiven Vorverurteilungskampagne». Es gibt keine Anklage in dem Komplex. Die Unschuldsvermutung gilt. Madeleine McCann verschwand im Jahr 2007 als Dreijährige bei einem Portugal-Urlaub spurlos aus der Ferienwohnung ihrer Eltern. Trotz jahrelanger Ermittlungen und großer Aufmerksamkeit durch die Medien ist ihr Schicksal ungeklärt.Verdächtig im Fall «Maddie»
Bildnachweis: © Moritz Frankenberg/dpa
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Maddie-Verdächtiger darf Deutschland wieder verlassen
Der im Fall der verschwundenen Madeleine McCann Verdächtige ist auf freiem Fuß. Nun darf der Mann auch ins Ausland reisen. Welche Auflagen weiterhin für ihn gelten.
Ihre Nachrichten fehlen auf der Gütersloh App?
Meistgelesene Artikel
Für unsere Geschäftsstelle in Gütersloh suchen wir ab sofort Verstärkung.
- 24. Februar 2026
Streik: kein Stadtbus-Verkehr am Freitag und Samstag
Eine Pressemitteilung der Stadtwerke Gütersloh
- 12. März 2026
Radstation am Bahnhof derzeit außer Betrieb
Grund ist ein technischer Defekt – Betreiberfirma arbeitet an Lösung.
Neueste Artikel
- 17. März 2026
Tod eines Jugendlichen in Eckernförde: Mann in Haft
Nach dem Tod eines 15-Jährigen in Eckernförde ermittelt die Polizei einen Tatverdächtigen. Der Mann sitzt nun in Untersuchungshaft. Was bislang bekannt ist.
Die IHK Ostwestfalen zeichnete Fach- und Industriemeister aus und würdigte ihre Leistungen.
Weitere Artikel derselben Kategorie
- 17. März 2026
Tod eines Jugendlichen in Eckernförde: Mann in Haft
Nach dem Tod eines 15-Jährigen in Eckernförde ermittelt die Polizei einen Tatverdächtigen. Der Mann sitzt nun in Untersuchungshaft. Was bislang bekannt ist.
Kondom oder dauerhafte Sterilisation - da hört es schon auf mit etablierten Verhütungsmethoden für Männer. Das muss sich ändern, fordert die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung und wirbt für Forschung.






