Gut zwei Wochen nach dem Tod einer 16-Jährigen am Bahnhof Friedland ist ein 31 Jahre alter Mann per Unterbringungsbefehl in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden. Der Iraker stehe im dringenden Verdacht, das Mädchen am 11. August vorsätzlich gegen einen durchfahrenden Güterzug gestoßen zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft Göttingen mit. Spätere Untersuchungen des Landeskriminalamts hätten DNA-Spuren des Mannes an der Schulter der Getöteten nachgewiesen. Zudem habe der Beschuldigte am Tattag psychische Auffälligkeiten gezeigt. Bereits früher sei bei ihm eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Die Polizei war zunächst von einem Unglück ausgegangen: Die Jugendliche sei von einem Zug touchiert und tödlich verletzt worden, der genaue Hergang sei damals unklar gewesen, hieß es. Nun teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit, die Polizei sei kurz vor der Tat wegen eines randalierenden Mannes zum Bahnhof gerufen worden. Vor Ort hätten Beamte drei Personen angetroffen, darunter den Beschuldigten. Dieser habe die Polizisten nach ihren Angaben zu einem Bahnsteig geführt, wo die Jugendliche bereits tot gelegen habe. Der Mann habe eine Tatbeteiligung bestritten. Ein freiwilliger Alkoholtest habe 1,35 Promille ergeben. Da zu diesem Zeitpunkt keine Beweise vorgelegen hätten, sei er zunächst wieder entlassen worden. Spätere Untersuchungen des Landeskriminalamts hätten DNA-Spuren des Mannes an der Schulter der Getöteten nachgewiesen, teilten die Ermittler weiter mit. Laut Staatsanwaltschaft ist der Mann 2022 in Braunschweig erstmals von der Bundespolizei kontrolliert worden – dabei habe er ein Asylbegehren geäußert. Sein Antrag sei im Dezember 2022 abgelehnt worden und die Abschiebung nach Litauen seit März 2025 möglich. Ein Antrag auf Abschiebehaft sei im Juli 2025 vom Amtsgericht Hannover jedoch abgelehnt worden. Zwischenzeitlich habe der 31-Jährige eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt und sich danach erneut in Friedland als Asylsuchender gemeldet. Friedland liegt im äußersten Süden Niedersachsens in der Nähe der Landesgrenzen zu Hessen und Thüringen. Der Fall zeige einmal mehr die massiven Probleme des sogenannten Dublin-Verfahrens, sagte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD). Das Dublin-Verfahren regelt die Verteilung von Asylbewerben in Europa. Demnach hätte der Verdächtige nicht mehr in Deutschland, sondern in Litauen seien sollen. «Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, dass sich Personen jahrelang in Deutschland aufhalten, obwohl ein ganz anderer EU-Staat für sie zuständig ist», so Behrens. Sie forderte, genau aufzuarbeiten, warum der Verdächtige nicht überstellt wurde. Gleichzeitig warnte sie davor, den Fall zu missbrauchen, um Hass zu schüren. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, wurde der Verdächtige nach dem Fund der DNA-Spuren in einem Fachklinikum von einem Ermittlungsrichter mit dem Vorwurf gegen ihn konfrontiert. Der 31-Jährige habe von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft sei ein Unterbringungsbefehl wegen Totschlags erlassen worden. Erst am Mittwoch hatte die Polizei vor Spekulationen in sozialen Netzwerken gewarnt. Mutmaßungen über den Hergang seien nach damaliger Einschätzung unbegründet gewesen. Ein Facebook-Beitrag des AfD-Kreisverbands Eichsfeld (Thüringen) hatte dabei die Frage «Mord in Friedland?» aufgeworfen und die Debatte verstärkt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte am Tattag psychische Auffälligkeiten gezeigt. In der Vergangenheit sei bei ihm eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden. Ob er im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe antreten oder dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werde, sei derzeit offen.Polizei sprach zunächst von Unglück
Abschiebung war möglich
Kritik am Dublin-Verfahren
Ermittlungsrichter ordnet Unterbringung an
Psychische Auffälligkeiten
Bildnachweis: © Moritz Frankenberg/dpa
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Mädchen vor Zug gestoßen? Mann kommt in Psychiatrie
Nach dem Tod einer 16-Jährigen am Bahnhof Friedland ist ein 31-Jähriger per Unterbringungsbefehl in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden. DNA-Spuren sollen ihn belasten.
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