Der mutmaßliche Messerangreifer von Mellrichstadt hat nach eigenen Angaben aus einem inneren Drang heraus gehandelt und sich sein Opfer bewusst ausgesucht. «Er wollte die Frau absichtlich töten», sagte Oberstaatsanwalt Markus Küstner in Schweinfurt. Ein Ermittlungsrichter vom Amtsgericht Schweinfurt ließ den Verdächtigen in eine geschlossene Psychiatrie einweisen. Ermittelt wird wegen Verdachts auf Mord, wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Küstner zufolge hat der 21-Jährige die Tat bei seiner polizeilichen Vernehmung mit einer psychischen Erkrankung begründet. Zudem will der Deutsche regelmäßig Drogen wie Cannabis - auch am Tattag - und am Tag zuvor starke Schmerzmittel konsumiert haben. Das Motiv des gebürtigen Thüringers sei weiter unklar. Zu der getöteten Frau habe er nach bisherigem Stand «keine irgendwie geartete Beziehung» gehabt. Bei seiner polizeilichen Vernehmung habe der Beschuldigte die Tat eingeräumt und gesagt, «dass er das Klappmesser in der Hand hatte, in das Büro durch die Tür eintrat und dann zielgerichtet auf das weibliche Opfer eingestochen hat», sagte Küstner. Dies sei heimtückisch gewesen, daher werde dem Deutschen Mord vorgeworfen. Die Attacke erfolgte im Gebäude seines Arbeitgebers, dem Stromversorger Überlandwerk Rhön. Der Verdächtige verletzte zudem zwei Kollegen schwer. «Die beiden Männer wollte er nicht töten», gab Küstner die Aussage des 21-Jährigen wieder. «Die wollten ihn von der Tatbegehung abhalten» und seien dabei von dem Industriemechaniker verletzt worden. Der Beschuldigte, der zuletzt im thüringischen Meiningen etwa 20 Kilometer von Mellrichstadt entfernt wohnte, war kurz nach der Tat am Dienstag festgenommen worden. Inwieweit der junge Mann bei der Attacke schuldunfähig gewesen sein könnte, müssen weitere Untersuchungen zeigen. Über eine mögliche psychische Erkrankung des Mannes hatte zuvor die «Main-Post» berichtet. In der Vergangenheit soll der 21-Jährige laut Küstner bereits in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses gewesen sein. Wann, wie lange und warum? «Das müssen wir abklären», sagte der Oberstaatsanwalt. Sollten die Ermittler zu dem Ergebnis kommen, dass der 21-Jährige bei dem Angriff schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war, könnten sie ein sogenanntes Sicherungsverfahren beim zuständigen Gericht beantragen. Folgt das Gericht der Auffassung der Ermittler, kann es wiederum eine längere Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrischen Einrichtung anordnen - unter Umständen auch zeitlich unbegrenzt in einer geschlossenen Abteilung. Die getötete 59-Jährige arbeitete laut Staatsanwaltschaft im selben Großraumbüro wie der 21-Jährige. Was genau die verletzten Männer im Alter von 55 und 62 Jahren machten, blieb zunächst unklar. Die beiden Schwerverletzten seien inzwischen außer Lebensgefahr, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Mitarbeitende des Unternehmens hatten den Angreifer laut Polizei überwältigt und festgehalten, bis die Beamten vor Ort waren. Nach Angaben der Ermittler war der 21-Jährige bis zur Tat nicht polizeilich wegen Gewaltdelikten oder anderer Vergehen bekannt. Er sei nach bisherigen Erkenntnissen ledig, ob er Kinder habe, werde noch geprüft, sagte Küstner. «Er war wohl häufiger krank und war gerade in der Wiedereingliederung.» Bei seiner Vorführung vor dem Ermittlungsrichter soll sich der junge Mann nicht weiter zu dem Angriff geäußert und auf seine Beschuldigtenvernehmung bezogen haben. Blut-, Haar- und Urinproben des Verdächtigen, die Erkenntnisse zu möglichem Drogenkonsum liefern können, würden derzeit ausgewertet.Regelmäßiger Drogenkonsum
Männer angeblich nicht Hauptziel
War der mutmaßliche Angreifer schuldunfähig?
Getötete Frau arbeitete im selben Großraumbüro
Verdächtiger bisher nicht polizeibekannt
Bildnachweis: © Daniel Vogl/dpa
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