Die von Bund und Ländern nach langem Ringen geplanten Änderungen im Bußgeldkatalog mit schärferen Sanktionen für Raser sollen möglichst im Herbst in Kraft treten können. Ein entsprechender Verordnungsentwurf wurde Ländern und Verbänden am 29. Juni zur Beteiligung zugeleitet, wie das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage mitteilte. «Ziel ist es, das Verfahren im Herbst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt abzuschließen», sagte eine Sprecherin. Dafür muss der Bundesrat den Änderungen zuvor noch zustimmen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und seine Länderkollegen hatten sich im April auf einen neuen Katalog geeinigt, der deutlich höhere Bußgelder bei mehreren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorsieht. Unter anderem sollen Sanktionen für Raser verdoppelt werden. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt, soll statt 35 Euro künftig 70 Euro zahlen müssen. Rasern, die mit 91 km/h statt den erlaubten 50 durch die Stadt fahren, sollen 400 Euro statt 200 Euro drohen. Auch Parkverstöße sollen teurer werden. Der Streit zog sich seit Februar 2020 hin. Damals war eine Änderung der StVO beschlossen worden, die vor allem auf mehr Schutz für Radfahrer zielte. Sie musste aber wegen eines Formfehlers auf Eis gelegt worden. Deshalb galten die alten Regeln vorerst weiter. Inhaltlich gab es massiven Ärger über niedrigere Schwellen für Fahrverbote für Raser, die der Bundesrat eingefügt hatte. Vor allem die Union hatte dies kritisiert - sie sind nun vom Tisch.
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Neuer Bußgeldkatalog soll möglichst im Herbst stehen
Wenn der Bundesrat zustimmt, können Delikte im Straßenverkehr zukünfig härter geahndet werden als bisher. Nicht zuletzt erwischte Raser sollen dann tiefer in die Tasche greifen müssen.
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