Die Bärin JJ4 in der norditalienischen Region Trentino-Südtirol darf weiterhin nicht getötet werden. Ein Gericht in Trient hat den Abschussbefehl der Provinzregierung für das Tier - das einen Menschen getötet haben soll - erneut ausgesetzt, vorerst bis 27. Juni. Das teilte das Verwaltungsgericht in einem Beschluss am Freitag mit. Es gab damit den Einsprüchen verschiedener Tierschützer - allen voran des Vereins LAV - statt. Die Entscheidung umfasst außerdem den Tötungsbefehl für einen weiteren «Problembären», MJ5, der nach dem Willen der Provinz ebenso erlegt werden soll. Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass die von der Provinz und den Behörden unterstellte Gefährlichkeit der beiden Tiere - aber vor allem von JJ4 - nicht ausreichend genug belegt sei. Es seien keine «ausreichenden Untersuchungen» in dem Zusammenhang durchgeführt worden. Die Aussetzung des Befehls zur Tötung gilt bis Ende Juni. Bis dahin können die beteiligten Parteien zusätzliche Erklärungen, Gründe, Beweise oder Einsprüche vorbringen. Eine endgültige Entscheidung in der Sache soll es Mitte Dezember geben. Dann ist eine weitere öffentliche Anhörung vorgesehen. Das Bärenweibchen, das auch Gaia genannt wird, hatte laut offiziellen Angaben Anfang April einen 26-jährigen Jogger an einem Forstweg in dem bei Wanderern und Touristen beliebten Val di Sole im Trentino angegriffen und getötet. Daraufhin erließ Maurizio Fugatti, der Präsident der Region Trentino-Südtirol, ein Dekret zur Tötung der Bärin. Nach einer Klage von Tierschützern setzte ein Gericht diese Anweisung Mitte April bereits vorerst aus. Auch ein späterer zweiter Tötungsbefehl wurde von der Justiz schnell wieder einkassiert. JJ4, eine Schwester des 2006 in Bayern getöteten «Problembären» Bruno, wurde eingefangen und in ein abgesichertes Wildgehege in der Region gebracht. Tierschützer hatten Anfang Mai ein Gutachten erstellen lassen, wonach der Jogger nicht von JJ4, sondern von einem ausgewachsenen Bärenmännchen getötet worden sein soll. Dies sei etwa aus dem Abstand der Eckzähne in den Bisswunden ersichtlich. Der Tierschutzverein LAV zeigte sich zuversichtlich. «Ein neuer Sieg für LAV! Das Leben der beiden Bären ist vorerst gesichert», hieß es in einer Mitteilung des Vereins. Die Chancen für eine Umsiedlung der Bären sei nun «real und konkret». LAV werde sich für die Unterbringung der Tiere in einem sicheren Schutzreservat einsetzen und den Behörden einen Projektplan vorlegen. Nach eigenen Angaben will LAV dafür die Kosten tragen. Zuletzt hatte sich ein sogenannter Gnadenhof in Niederbayern bereit erklärt, Gaia bei sich aufzunehmen. In Italien hatte sich seit dem Tod des Trentiner Joggers die Debatte um das Zusammenleben von Bär und Mensch zugespitzt. Viele Menschen protestierten gegen die Tötung von JJ4. Auch einige Prominente äußerten sich und forderten, dass die Bärin weiterleben darf. Tierschützer fordern immer wieder, die Bürger für die wilden Tiere zu sensibilisieren oder Wildtierkorridore einzurichten. Proteste gegen die Tötung von JJ4
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Norditalienische Bärin JJ4 darf weiter nicht getötet werden
Nach der tödlichen Bärenattacke auf einen jungen Jogger in Norditalien geht der Streit um die Zukunft des Bärenweibchens JJ4 weiter. Nun hat wieder ein Gericht entschieden.
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