19. März 2024 / Allgemeines

Prozess gegen Leipziger Polizistin beginnt

Aus der Asservatenkammer der Leipziger Polizei werden über Jahre sichergestellte Fahrräder illegal verkauft. Die damalige Verantwortliche der Kammer steht nun vor Gericht.

Die frühere Leiterin der Asservatenkammer der Polizeidirektion Leipzig im Verhandlungssaal des Landgerichts Leipzig neben ihrem Verteidiger.
von dpa

Am Landgericht Leipzig hat der Prozess um den «Fahrradgate»-Skandal bei der Polizei begonnen. Es geht um den illegalen Weiterverkauf von Rädern, die Leipziger Polizeibeamte sichergestellt hatten. Angeklagt ist die frühere Verantwortliche in der Asservatenkammer.

Die unterdessen suspendierte Polizeihauptmeisterin muss sich wegen Diebstahls, Bestechlichkeit und Urkundenfälschung verantworten. Ob die Angeklagte sich noch zu den Vorwürfen äußern wird, ist noch unklar.

Angeklagten soll es um Ansehen gegangen sein

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihr vor, von August 2014 bis November 2018 mindestens 265 zum Teil hochwertige Fahrräder weitergegeben zu haben - überwiegend an Polizisten, auch von der Bereitschaftspolizei und dem Landeskriminalamt. Sie soll dafür meist eine «Spende» von bis zu 50 Euro bekommen haben.

Die Angeklagte habe nicht in erster Linie aus Gewinnstreben gehandelt, sondern wollte in der Kollegenschaft und bei Bekannten an Ansehen gewinnen, sagte Staatsanwalt Christian Kuka zum Prozessauftakt. Zudem habe sie die große Anzahl an Rädern aus dem Lager loswerden wollen.

Sie waren überwiegend gestohlen und später von der Polizei sichergestellt worden. Nach früheren Angaben der Generalstaatsanwaltschaft hätten die ursprünglichen Besitzer und auch die Versicherungen zumeist «kein Interesse» mehr an den Rädern gehabt. Diese sollten entweder entsorgt oder an einen gemeinnützigen Verein übergeben werden.

Der erste Fall war schon 2014

Laut Anklage nahm die Polizeihauptmeisterin erstmals 2014 ein Kinderfahrrad für ihre Tochter aus der Asservatenkammer. In dem Übergabeprotokoll der Polizei hatte sie dies als Schenkung an einen Gartenverein eingetragen, der das Rad aber nie erhalten hatte.

Unter Druck geriet die Angeklagte erstmals, als die Besitzerin eines sichergestellten Rades dieses zurückforderte. Da es bereits den Besitzer gewechselt hatte und nicht mehr aufzufinden war, forderte die Frau mehr als 200 Euro als Schadenregulierung. Daraufhin schmiedete die Angeklagte laut Staatsanwaltschaft den Plan, einige Räder an einen Händler zu verkaufen, um der Frau die geforderte Summe bezahlen zu können.

Im Verlaufe des Verfahrens war gegen rund 200 Polizisten, Beschäftigte der Justiz sowie gegen Angehörige und Vereine ermittelt worden, die als Käufer der Räder galten. Der Vorwurf: Mittäterschaft, Anstiftung oder Beihilfe zum Diebstahl. Fast alle Verfahren wurden eingestellt.


Bildnachweis: © Hendrik Schmidt/dpa
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