Die frühere Leiterin der Intendanzabteilung beim krisengebeutelten ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg ist mit der Klage gegen ihre außerordentliche Kündigung gescheitert. Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage von Verena Formen-Mohr ab. Damit bleibt die außerordentliche Kündigung wirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung eingelegt werden. Formen-Mohr ist nicht die einzige, die sich gegen ihre außerordentliche Kündigung beim RBB vor Gericht wehrt. Auch drei frühere Direktoren haben vor dem Arbeitsgericht geklagt. Ex-Intendantin Patricia Schlesinger wiederum ist vor das Landgericht Berlin gezogen und fordert die Zahlung ihrer Betriebsrente. Im Sommer 2022 kamen Vorwürfe der Verschwendung und der Vetternwirtschaft gegen die später fristlos entlassene RBB-Intendantin Schlesinger und den Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf auf. Beide wiesen Vorwürfe zurück. Formen-Mohr ist mehr als 25 Jahren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tätig gewesen. Sie hatte zuletzt einige Jahre die Leitung der Hauptabteilung Intendanz inne. Sie wurde nach Aufkommen der Senderkrise zunächst freigestellt und später fristlos entlassen. Ihr jüngstes Arbeitsverhältnis war laut Gerichtsangaben befristet und wäre zum Sommer 2025 abgelaufen. Auch von der damaligen Geschäftsleitung, zu der Formen-Mohr selbst nicht gehörte, ist niemand mehr im Amt. In der Verhandlung wehrten sich Formen-Mohr und ihr Anwalt entschieden gegen Vorwürfe des Senders. Sie verlas ein Statement. «Als Umsetzerin von Entscheidungen und Beschlüssen - das habe ich auch im Nachhinein gründlich geprüft - kann ich mir bis heute keine Vorwürfe machen», sagte sie. Eigenmächtig, wie es ihr jetzt unterstellt werde, habe sie nie einen einzigen Vertrag ausgelöst oder beauftragt. Sie habe Beschlüsse und Entscheidungen der Intendantin und der Geschäftsleitung, der sie selbst nicht angehörte, umgesetzt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Formen-Mohr bei der Rechnungsfreigabe und der Erweiterung von Beratungsverträgen missachtet habe, dass es dazu schriftliche Beraterverträge erfordere. Die Klägerin habe Vermögensinteressen des Senders gefährdet. Ohne die Beachtung von Anforderungen an Verfahren und Form von Beraterverträgen sei die Rechenschaft über die Verwendung der Gebührengelder nicht möglich, hieß es weiter. In der Verhandlung wurde deutlich, dass der ARD-Sender ihr auch vorwirft, Dienstreisen nach Israel und Paris abgerechnet zu haben. Der Sender ist der Auffassung, dass diese privater Natur gewesen seien. Und für das inzwischen begrabene Millionenbauprojekt Digitales Medienhaus soll Formen-Mohr in einer Beschlussvorlage für das Kontrollgremium Verwaltungsrat nicht die tatsächliche Höhe der voraussichtlichen Kosten genannt haben. Auf diese Aspekte ging das Gericht in seinem Urteil nicht ein. Klägerin Formen-Mohr und ihr Anwalt wiesen auch diese Vorwürfe in der Verhandlung entschieden zurück. Sie sagte auch, sie habe das Gefühl, dass einfach Gründe gesucht und konstruiert worden seien, um sie loszuwerden. Der RBB teilte zu dem Urteil mit: Man halte die Entscheidung für den Sender, die Mitarbeitenden und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für wichtig. «Es ist für uns ein weiterer Schritt bei unserer kontinuierlichen Aufarbeitung von Fehlverhalten unter der ehemaligen Geschäftsleitung. Wir sehen uns in unserer Einschätzung bestätigt, dass hier nicht nur moralische, sondern auch rechtliche Grenzen überschritten wurden.»Die Vorwürfe
«Rechtliche Grenzen wurden überschritten»
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RBB-Krise: Ex-Intendanzleiterin scheitert mit Klage
Die RBB-Krise beschäftigt auch Gerichte. Es gibt ein erstes Urteil zu Kündigungsschutzklagen hochrangiger Manager des ARD-Senders.
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