Der nun bereits zweifach wegen Sexualstraftaten verurteilte Ex-Popstar R. Kelly (55) muss auf Anordnung einer New Yorker Richterin die Behandlungskosten mehrerer Opfer übernehmen. Zwei Opfer sollen das Geld für psychologische Behandlungen sowie für die Behandlung von Herpes-Krankheiten, die Kelly an sie übertragen hatte, von dem Ex-Popstar erstattet bekommen, legte Richterin Ann Donnelly fest, wie das Gericht in New York mitteilte. Bei einem Opfer belaufen sich diese Kosten auf rund 300.000 Dollar, bei dem anderen müssten sie noch genau berechnet werden. Die Forderungen eines dritten Opfers wies die Richterin ab. Kelly war bei dem Prozess in New York Ende Juni unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger auch zu einer Haftstrafe von 30 Jahren verurteilt worden. Mitte September wurde der «I Believe I Can Fly»-Sänger auch in einem Prozess in Chicago schuldig gesprochen. Eine Jury sah es als erwiesen an, dass der 55-Jährige Sex mit Minderjährigen gehabt und Kinderpornografie hergestellt hatte.
Bildnachweis: © Antonio Perez/Chicago Tribune/TNS via ZUMA Press Wire/dpa
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R. Kelly muss Behandlungskosten von Opfern übernehmen
Jahrzehntelang schien es so, als sei der damalige Popstar trotz zahlreicher kursierender Geschichten über Sex mit Minderjährigen unangreifbar. Doch die Vergangenheit hat ihn schließlich eingeholt.
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