17. September 2025 / Allgemeines

Samuel Koch klagt auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls

Vor knapp 15 Jahren erlitt Samuel Koch einen schweren Unfall bei «Wetten, dass..?». Jetzt befasst sich das Bundessozialgericht mit der Frage, ob es sich dabei um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.

Koch beantragte die Feststellung des Unfallereignisses als Arbeitsunfall. (Archivbild)
Veröffentlicht am 17. September 2025 um 15:02 Uhr von dpa

Es war ein dramatischer Moment der ZDF-Sendung «Wetten, dass..?»: Im Jahr 2010 verunglückte der Autor und Schauspieler Samuel Koch bei einem Stunt in der Fernsehshow. Seither ist er querschnittsgelähmt. Ob der heute 37-Jährige als Wettkandidat der Sendung unfallversichert war, damit befasst sich Ende dieses Monats das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. 

Wie das BSG mitteilte, beantragte Koch im Jahr 2020, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Damit blieb er demnach bei der Berufsgenossenschaft sowie am Sozialgericht Mannheim und beim Landessozialgericht Baden-Württemberg ohne Erfolg. Die Argumentation: Der Versicherungsschutz als Beschäftigter oder «Wie-Beschäftigter» scheide aus. Koch habe sein sechsköpfiges Wett-Team selbst zusammengestellt und mit ihm den Wettbeitrag organisiert. Er habe als sein eigener Regisseur agiert.

Sturz in der Livesendung

Die Vorinstanzen sahen auch keinen Versicherungsschutz im Ehrenamt gegeben. Koch sei zwar für eine Anstalt des öffentlichen Rechts tätig gewesen. Aber sein Auftritt in der Sendung sei hauptsächlich durch sein eigenwirtschaftliches Interesse motiviert gewesen, sein Können zu präsentieren und bekannt zu werden. Dagegen legte Koch Revision ein. 

In der Fernsehshow «Wetten, dass..?» hatte Koch gewettet, mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander fünf ihm entgegen fahrende Pkw zunehmender Größe überwinden zu können. Darüber schloss er laut dem BSG mit dem ZDF einen Mitwirkendenvertrag ohne Bezahlung. In der Livesendung am 4. Dezember 2010 stürzte der damals 23-Jährige bei dem Salto über das vierte Fahrzeug und zog sich eine Querschnittslähmung zu. 

Der 2. Senat des BSG will den Fall am 24. September (13.00 Uhr) verhandeln.


Bildnachweis: © Peter Kneffel/dpa
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