12. Oktober 2021 / Allgemeines

Sicherungsverwahrung nach Missbrauch von Kleinkindern

Zehneinhalb Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung - das ist das Urteil im Fall eines wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagten Mannes vor dem Landgericht Gera.

Der Angeklagte (r.) in Handschellen im Verhandlungssaal des Landgerichtes Gera.
von dpa

Weil er sich sexuell an Babys und einem Kleinkind vergangen hat, ist ein 33-Jähriger am Landgericht Gera zu zehneinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

«Wir haben keine Zweifel an Ihrer Gefährlichkeit», sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. Der Mann, der das Urteil regungslos entgegennahm, habe seinen sexuellen Hang über Jahre verfestigt und sei dabei immer eine Stufe weiter gegangen.

Konkret warf das Gericht dem Mann vor, zwei bereits rechtskräftig verurteilte Frauen zum sexuellen Missbrauch von teils nur wenige Monate alten Babys angestiftet zu haben. Zunächst habe er sich nur Videos schicken lassen, später sei er selbst dabei gewesen. Für diesen Tatkomplex erhielt er vier Jahre und sechs Monate.

Mit einer 21-jährigen Mitangeklagten habe er zudem deren damals zweijährige Nichte missbraucht. Einen «Warnschuss», nämlich die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs, die in der Revision aufgehoben wurde, habe er missachtet und weitergemacht. Zum Schluss sei er allein mit dem Kind in einem Raum gewesen und habe konkrete sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen. Für diesen Tatkomplex erhielt er sechs Jahre Haft. Die Mitangeklagte wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Beide saßen schon zuvor in Untersuchungshaft.

Zuvor hatten Anklage und Verteidigung ihre Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Über die geforderten Strafmaße wurde nichts bekannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des 33-Jährigen bezeichnete das Urteil als hart, aber im Rahmen des Möglichen. Noch sei nicht entschieden, ob er in Revision gehen will.


Bildnachweis: © Bodo Schackow/dpa-zentralbild/dpa
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