11. Dezember 2024 / Allgemeines

Urteil nach Auftragsmord in Thüringen vor fast 21 Jahren

2004 wird eine Frau durch Schüsse getötet. Viele Jahre später gibt es neue Hinweise. Am Ende des Verfahrens ist für den Richter klar: Es war eine brutale Hinrichtung. Er verhängt Haftstrafen.

Das Landgericht verhängte zweimal lebenslang und sprach einen Angeklagten frei. (Archivbild)
von dpa

Fast 21 Jahre nach dem Auftragsmord an einer Frau in Schöten (Thüringen) sind der frühere Ehemann und der angeklagte Todesschütze zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Erfurt sahen es als erwiesen an, dass der heute 62-Jährige den Mord an seiner von ihm damals getrennt lebenden Frau in Auftrag gab und der 47 Jahre alte Mitangeklagte diesen ausführte. Der Vorsitzende Richter sprach von einer «brutalen, kaltblütigen Hinrichtung». Die 35-Jährige war am 16. Januar 2004 in ihrem Auto mit sieben Schüssen aus einer Pistole getötet worden. 

Der Bruder des verurteilten Schützen, der bei der Tat möglicherweise als Fahrer fungierte, wurde freigesprochen. Die Beweisaufnahme habe keine gesicherten Erkenntnisse darüber gebracht, ob er bei der Tat dabei war, begründete der Vorsitzende Richter Markus von Hagen. Ein vierter Angeklagter wurde wegen Beihilfe zum Mord zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Ehemann, der finanzielle Folgen aus der Scheidung fürchtete, hatte laut dem Vorsitzenden Richter rund 30.000 Euro für den Tod der 35-Jährigen gezahlt.

Der Fall war lange ein sogenannter Cold Case. Erst das Hören-Sagen eines Häftlings brachte die Ermittlungen vor einigen Jahren wieder ins Rollen. Daraufhin kamen verdeckte Ermittler zum Einsatz, wurden Telefonate überprüft und Peilsender verwendet. Entscheidend war laut dem Vorsitzenden Richter das Geständnis, das der Ehemann gegenüber verdeckten Ermittlern abgab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Revision eingelegt werden.


Bildnachweis: © Michael Reichel/dpa
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