6. Juni 2024 / Allgemeines

Urteil nach Entführung von selbst ernanntem Voodoo-Zauberer

Angebliche Magie, Entführung, Schüsse in einer Plattenbausiedlung: In Leipzig scheitert ein Fall von wundersamer Geldvermehrung. Jetzt ist der Prozess gegen fünf Männer zu Ende gegangen.

Im Prozess hatten sich laut Staatsanwaltschaft die ursprünglich angeklagten Vorwürfe der Geiselnahme und des erpresserischen Menschenraubes gegen die fünf Männer nicht nachweisen lassen.
von André Jahnke, dpa

Rund eineinhalb Jahre nach der Entführung eines selbst ernannten Voodoo-Zauberers aus Leipzig sind fünf Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Geschehen habe sich «trotz der Dramatik milder dargestellt als zunächst angeklagt. Es war ein eher untypischer Fall von Selbstjustiz», begründete der Vorsitzende Richter am Landgericht Leipzig, Bernd Gicklhorn, die Entscheidung.

Vier Männer erhielten Freiheitsstrafen wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung von zwei Jahren, ein weiterer Angeklagter wegen Beihilfe von sechs Monaten. Alle Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Rechtsmittel prüfen zu wollen.

Geld sollte magisch vermehrt werden

Der Fall ist äußerst skurril: Anfang vergangenen Jahres geht die Familie aus Syrien, die in Magdeburg lebt, einem Mann aus Kamerun auf den Leim. Er behauptet, mittels Zauberei Geld vervielfachen zu können. Leichtgläubig übergibt die Familie dem Mann 15.000 Euro. Wie zu erwarten war, gelingt die Vermehrung trotz geheimnisvoller Flüssigkeit und Beschwörungsformeln nicht. Das Geld und der Magier sind weg.

«Die Familie hat sich von einem Betrug täuschen lassen, wie es der Kammer noch nicht untergekommen ist», erläuterte der Richter. Aufgrund «fehlenden Realitätssinns, einer unglaublichen Dreistigkeit und hanebüchenen Angaben des Opfers» sei die Familie um ihr angespartes Geld gebracht worden.

Dass die Mitglieder nicht zur Polizei gegangen waren, habe laut Kammer auch daran gelegen, dass sie aus «Ehrschutzgründen nicht sagen wollten, für wie dumm man sich hat verkaufen lassen». Der Familienvater habe sich in der Pflicht gesehen, das Geld wiederzubekommen.

Filmreife Entführung

Mit seinen beiden Söhnen und Freunden macht er den Betrüger in einem Plattenbau in Leipzig ausfindig, die maskierten Männer entführen den Mann filmreif. Dabei werden in der dicht bewohnten Plattenbausiedlung auch Schüsse aus einer Schreckschusspistole in die Luft abgegeben, um Zeugen abzuschrecken. Weil die Männer kein Geld entdecken, nehmen sie den Mann mit nach Magdeburg, schlagen und fesseln ihn.

Eine Lösegeldforderung an den Onkel des Opfers scheitert, weil dieser nicht zahlen will. So kehren die Männer zwei Tage später nach Leipzig zurück, um die Wohnung des falschen Zauberers erneut zu durchsuchen. Dabei werden sie von der Polizei, die die Wohnung überwacht hatte, festgenommen.

Im Prozess hätten sich die ursprünglich angeklagten Vorwürfe der Geiselnahme und des erpresserischen Menschenraubes nicht nachweisen lassen, erläuterte Staatsanwalt Sebastian Batzer. «Für eine Geiselnahme hätte sich das Opfer mit dem Tode bedroht fühlen müssen. Dafür hatten sich nicht ausreichend Beweise ergeben.»

Das Opfer hatte in dem Prozess nicht ausgesagt. Der Mann hatte aber zuvor bei einer Ermittlungsrichterin angegeben, von den Männern zwar geschlagen, aber nicht mit dem Tode bedroht worden zu sein. Und für die Kammer kam erpresserischer Menschenraub nicht infrage, weil die Familien«nicht mehr gefordert hatte als das ergaunerte Geld».

Auch der angebliche Zauberer ist im Blick der Ermittler

Der Staatsanwalt hatte für drei Männer eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und vier Monaten sowie für zwei andere eine Bewährungsstrafe gefordert. Die Verteidigung forderte hingegen für einen Angeklagten Freispruch für die anderen Bewährungsstrafen. Gegen den angeblichen Voodoo-Zauberer wird derzeit noch ermittelt. Die Angeklagten hatten sich in ihren letzten Worten entschuldigt und den Richter «um eine zweite Chance gebeten».


Bildnachweis: © Jan Woitas/dpa
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