Es ist ein bizarrer Fall, in dem der Bundesgerichtshof (BGH) nun das Urteil der Vorinstanz bestätigt hat: Ein Mann hatte im Sommer 2022 einen menschlichen Kopf vor ein Bonner Gerichtsgebäude gelegt. Im Januar hatte das dortige Landgericht den damals 39-Jährigen deshalb wegen Störung der Totenruhe zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Der BGH verwarf nun die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft. Ekkehard Appl, Vorsitzender des zweiten Strafsenats, sagte bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe: «Der Fall ist damit abgeschlossen und der Tote kann seine Ruhe finden.» (Az. 2 StR 270/23) Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Mann den Kopf seines an Tuberkulose gestorbenen Freundes im Juni 2022 vor das Gericht gelegt. Beide waren obdachlos. Ob der Mann den Kopf zuvor auch abgetrennt hatte, konnte das Gericht nicht mit Sicherheit feststellen. Im Verfahren hatte der Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen. Seine Motivation blieb unklar. Zeugen hatten sich im Prozess vor dem Landgericht schockiert von dem Anblick gezeigt, der sich ihnen bot. Eine Frau berichtete, dass ihr Sohn gerufen habe: «Mama, Mama, da liegt ein Kopf.» Sie selbst habe das zunächst für einen makabren Scherz gehalten. In der Verhandlung vor dem BGH bemängelte die Verteidigerin des Mannes vor allem die rechtliche Würdigung des Landgerichts. Den Tatbestand der Störung der Totenruhe sah sie nicht erfüllt. Daher hätte ihr Mandant freigesprochen werden müssen. Der Mann selbst war nicht nach Karlsruhe gekommen. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft kritisierte unter anderem, das Landgericht habe aus den Indizien Schlüsse gezogen, die so nicht nachvollziehbar seien. Der Senat entschied jedoch anders. Richter Appl verwies bei der Verkündung darauf, dass die Feststellung der Schuldfähigkeit rechtsfehlerfrei gewesen sei. Auch habe das Gericht klargemacht, warum es nicht zweifelsfrei feststellen konnte, wer den Kopf abgetrennt hatte. Damit ist das Urteil rechtskräftig.Schock bei Passanten
Bildnachweis: © Thomas Banneyer/dpa
Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Urteil zu abgetrenntem Kopf vor Gericht von BGH bestätigt
Dieser Anblick erschütterte im Sommer 2022 Passanten in Bonn: Vor einem Gerichtsgebäude hatte ein Mann einen abgetrennten menschlichen Kopf abgelegt. Der Fall landete vor dem BGH, der nun geurteilt hat.
Ihre Nachrichten fehlen auf der Gütersloh App?
Meistgelesene Artikel
Pressemitteilung vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen.
Familie Baturin aus Friedrichsdorf ist im Rathaus empfangen worden – Anlass war die Ehrenpatenschaft des...
- 22. Mai 2026
Studie: Leben und Arbeiten im Kreis Gütersloh
Migration und Integration von Menschen aus Mittel- und Südosteuropa.
Neueste Artikel
- 18. Juni 2026
Bei 38. Freigang geflohen: Fahndung nach Mörder läuft
Einem Straftäter ist in Niedersachsen nach Jahren in Haft die Flucht gelungen. Trotz Begleitung konnte der Mann während eines Freigangs auf einem Motorrad davonfahren. Wann gelingt der Zugriff?
Warum ist ein Kleinkind in einem Auto gestorben? Die Mutter hatte es anscheinend stundenlang im Wagen vergessen. Eine Obduktion soll klären, ob die Hitze eine Rolle gespielt hat.
Weitere Artikel derselben Kategorie
- 18. Juni 2026
Bei 38. Freigang geflohen: Fahndung nach Mörder läuft
Einem Straftäter ist in Niedersachsen nach Jahren in Haft die Flucht gelungen. Trotz Begleitung konnte der Mann während eines Freigangs auf einem Motorrad davonfahren. Wann gelingt der Zugriff?
Warum ist ein Kleinkind in einem Auto gestorben? Die Mutter hatte es anscheinend stundenlang im Wagen vergessen. Eine Obduktion soll klären, ob die Hitze eine Rolle gespielt hat.






