Im Fall der tödlichen Gleisattacke am Frankfurter Hauptbahnhof ist das Urteil des zuständigen Landgerichts rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit. Zuvor waren sowohl die Anwälte des Verurteilten als auch eine Nebenklägerin in Revision gegangen. Die Attacke am Frankfurter Hauptbahnhof sorgte im Sommer 2019 bundesweit für Entsetzen. Ein damals 40 Jahre alter Mann hatte eine ihm unbekannte Frau und ihren Sohn vor einen einfahrenden ICE gestoßen. Der Achtjährige kam ums Leben, die Mutter konnte sich in letzter Sekunde retten. Eine Rentnerin, die der Eritreer später ebenfalls gestoßen hatte, verletzte sich beim Sturz auf den Bahnsteig. Das Frankfurter Landgericht entschied in seinem Urteil im August 2020, dass der Mann schuldunfähig ist und dauerhaft in die Psychiatrie muss. Das Gericht wertete die Tat als Mord und im Fall der Mutter als versuchten Mord. Der Angriff auf die Seniorin wurde als Körperverletzung eingestuft. Mit ihrer Revision wollte die Rentnerin erreichen, dass der gegen sie verübte Angriff als versuchtes Tötungsverbrechen gewertet wird. Dies wurde vom Bundesgerichtshof jetzt als unzulässig verworfen. Die Revision des Täters wurde als unbegründet zurückgewiesen. «Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig», erklärten die Karlsruher Richter.
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Urteil zu Frankfurter Gleisattacke ist rechtskräftig
Die Tat sorgte vor zwei Jahren bundesweit für Entsetzen. Ein Mann stößt eine Mutter mit ihrem Sohn vor einen einfahrenden ICE. Danach attackiert er eine Seniorin.
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