12. November 2021 / Allgemeines

Tod von Josefine - Tatverdächtiger aus «persönlichem Umfeld»

Nach dem Tod der 14 Jahre alten Josefine in Sachsen-Anhalt ist ein Gleichaltriger festgenommen worden. Staatsanwaltschaft und Polizei äußern sich nicht zu Details. Vieles an dem Fall ist noch unklar.

Garagentor mit Polizeisiegel: Knapp eine Woche nach ihrem Verschwinden wurde die 14-Jährige hier tot aufgefunden.
von dpa

Nach dem Tod der 14-jährigen Josefine aus Aschersleben in Sachsen-Anhalt steht ein 14-Jähriger unter Verdacht, das Mädchen getötet zu haben.

Der Junge stammt aus dem «persönlichen Umfeld» des Opfers, wie die Polizei in Magdeburg mitteilte. Dass es sich um den Ex-Freund des Mädchens handelt, wollte die Polizei nicht bestätigen. Auch zum möglichen Tathergang machten die Beamten erneut keine Angaben. So gelten laut Polizei strenge Informationsrichtlinien, die dem Schutz der Persönlichkeitsrechte von Minderjährigen dienen sollen.

Auch die Staatsanwaltschaft äußerte sich zunächst nicht weiter zu dem Fall. Das Jugendstrafverfahren sei nicht öffentlich, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Zu diesem Verfahren gehörten auch die Ermittlungen und nicht nur ein möglicher Prozess. Die hohen gesetzlichen Anforderungen des Jugendgerichtsgesetzes setzten hier enge Grenzen, betonte der Sprecher.

In Medien wurde über mögliche Tatdetails berichtet. Die Staatsanwaltschaft bestätigte diese Details am Abend nicht, da es sich dabei um Täterwissen handele.

Das Mädchen war seit Donnerstag voriger Woche vermisst worden. An diesem Tag hatte sie sich nach Angaben der Polizei mit ihrem Ex-Freund treffen wollen, um persönliche Gegenstände abzugeben. Später war sie nicht mehr zu erreichen. Ihre Eltern meldeten sie als vermisst.

Am Mittwochnachmittag wurde die Leiche des Mädchens in einem Garagenkomplex nahe eines Industriegeländes aufgefunden. Einen Tag später erließ das Amtsgericht Magdeburg Haftbefehl gegen den 14-jährigen Deutschen wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags.

Der Tatverdächtige befindet sich laut Staatsanwaltschaft nun in einer Jugendstrafanstalt. Die Länge der U-Haft kann auch bei Minderjährigen bis zu sechs Monate andauern - in Ausnahmefällen sogar länger. Ein zweiter 14-Jähriger, der von der Polizei ebenfalls ermittelt und vorläufig festgenommen worden war, kam wieder auf freien Fuß, mangels dringenden Tatverdachts, hieß es.


Bildnachweis: © Matthias Bein/dpa
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