2. Dezember 2021 / Allgemeines

Volkmarsen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe gefordert

88-facher versuchter Mord und schwere Körperverletzung lautet der Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft plädiert für lebenslange Haft für den Mann, der absichtlich in einen Karnevalsumzug raste.

Blick auf das Auto (M), das in einen Rosenmontagsumzug in Volkmarsen gefahren ist.
von dpa

In dem Prozess um die Autoattacke auf den Rosenmontagsumzug im nordhessischen Volkmarsen hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Kassel am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten mit dem Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung gefordert.

Zudem sei die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dem heute 31-Jährigen wird vorgeworfen, am 24. Februar 2020 mit seinem Wagen absichtlich in den Karnevalsumzug gefahren zu sein und dabei mindestens 88 Menschen, darunter 26 Kinder, teilweise schwer verletzt zu haben.

Bei zwei Opfern bestand laut Staatsanwaltschaft zeitweise Lebensgefahr. Der Mann muss sich wegen 88-fachen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung, in einem Fall wegen versuchten Mordes sowie wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten. Es sei in den vorangegangenen 24 Verhandlungstagen zweifelsfrei nachgewiesen worden, dass der Angeklagte die Tat vorsätzlich, gezielt und geplant begangen habe, um Menschen zu töten oder zu verletzen, sagte Staatsanwältin Melike Aydogdu. Eine Strafmilderung schloss Staatsanwalt Tobias Wipplinger aus. Der Angeklagte habe heimtückisch, gemeingefährlich und aus niedrigen Beweggründen gehandelt.

«Ein technischer Defekt am Auto ist ebenso auszuschließen wie ein medizinischer Grund beim Angeklagten», führte Wipplinger aus. «Er hat die Tat geordnet, gezielt und man kann fast sagen gelassen vorbereitet.» Der Angeklagte habe sich aufgrund seiner desolaten Lebenssituation geprägt durch Arbeitslosigkeit, finanzielle Probleme, soziale Isolation und Frustration an der Menschheit rächen wollen. Er sei voll schuldfähig. «Es handelt sich bei der Tat um ein Attentat aus einer ganz bösen gegen die Menschen und die Gesellschaft gerichteten Gesinnung heraus», sagte Wipplinger. Das Plädoyer der Verteidigung wird für den 9. Dezember erwartet, die Urteilsverkündung für den 16. Dezember.


Bildnachweis: © Uwe Zucchi/dpa
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