30. Januar 2026 / Allgemeines

Zwei Punkte für Handy am Steuer gefordert

Das Risiko werde nach wie vor unterschätzt, sagen Experten. Auch zu anderen Verkehrsthemen wie den Führerscheinkosten oder Alkohol auf dem Fahrrad gaben sie bei einer Fachtagung Empfehlungen ab.

Ein «kurzer» Blick auf das Handy ist bisher erlaubt - wenn man es nicht in die Hand nimmt. (Symbolbild)
von dpa

Wer beim Autofahren das Handy in die Hand nimmt, sollte zwei Punkte im Fahreignungsregister bekommen. Das zumindest fordern Fachleute, die darüber beim Verkehrsgerichtstag in Goslar gesprochen haben. Zum Ende der Fachtagung wurden Empfehlungen zu verschiedenen Verkehrsthemen abgegeben. Demnach soll zudem das Bußgeld für Handy-Vergehen auf mindestens 250 statt 100 Euro angehoben werden.

Wie bisher sollte bei Unfällen oder der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer die Geldbuße höher ausfallen. Derzeit bekommen Autofahrer einen Punkt, etwa wenn sie ein Handy während der Fahrt in die Hand nehmen oder länger als einen «kurzen» Augenblick auf einen Bildschirm schauen. Aus Sicht der Expertinnen und Experten muss der Begriff «kurz» allerdings genauer definiert werden.

Die Ablenkung durch Handys und andere elektronische Geräte im Straßenverkehr sei «noch immer» ein unterschätztes Unfallrisiko, teilten die Experten mit. Sie forderten deshalb auch mehr Kontrollen, etwa mit sogenannten Handy-Blitzern, für die man eine bundesweite Gesetzesgrundlage brauche. Ferner sprachen sie sich für weniger Touch-Bedienung im Auto aus. Auch auf dem Fahrrad sollte die Handynutzung darüber hinaus härter bestraft werden, mit einem Punkt.

Alkohol auf dem Fahrrad soll früher bestraft werden

In einem weiteren Arbeitskreis befassten sich Fachleute mit Alkohol auf dem Fahrrad. Sie sprachen sich für einen neuen Alkoholgrenzwert für Fahrradfahrer aus. Konkret soll ab 1,1 Promille eine Ordnungswidrigkeit gelten, die mit einem Punkt im Fahreignungsregister sowie einem Bußgeld von 250 Euro bestraft wird. Grundlage der Forderung sind unter anderem Untersuchungen der Versicherer-Unfallforschung, nach denen Radfahrer ab 1,1 Promille deutlich mehr Fahrfehler machen.

Bisher dürfen Radfahrer mit bis zu 1,6 Promille Alkohol im Blut unterwegs sein, sofern sie keinen Unfall bauen oder Ausfallerscheinungen haben. Andernfalls begehen sie eine Straftat, die unter anderem mit dem Entzug des Führerscheins oder Geldstrafen geahndet werden kann. Eine niedrigere Promillegrenze, ab der wie beim Auto eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, gibt es für Fahrräder bisher nicht.

Zuschuss für den Führerschein

Die Experten in Goslar wollen auch einen Zuschuss für den Autoführerschein, dessen Kosten in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Bis zu 3.500 Euro und mehr - je nach Region - kostet ein Führerschein derzeit. Zu der genauen Höhe des Zuschusses oder dazu, wer ihn bekommen soll, gab es keine Empfehlung. Denkbar sei er etwa für Menschen, die einen Führerschein für die Arbeit benötigen, oder Menschen, die ihn sich nicht leisten können, sagte Experte Wolfgang Juris, der den Arbeitskreis leitete.

Die Fachleute zeigten sich auch offen für den Einsatz von Simulatoren in der Fahrausbildung, sofern sie keine Praxisfahrten ersetzen. Weiter forderten sie verbindliche Lernstandserhebungen sowie Qualitätskontrollen von Fahrschulen, damit Fahrschülerinnen und -schüler seltener durch Prüfungen fallen und so Kosten sparen.

Empfehlungen haben Gewicht

Beim Verkehrsgerichtstag haben mehr als 1.700 Fachleute über Verkehrsthemen gesprochen. Die jährliche Fachtagung zählt zu den wichtigsten Treffen für Experten aus Bereichen wie Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht. Die Empfehlungen an die Gesetzgeber wurden in der Vergangenheit immer mal wieder aufgegriffen.


Bildnachweis: © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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