26. April 2023 / Baustellen und Sperrungen

Kanäle in der Fritz-Blank-Straße in Gütersloh werden saniert

Keine Aufgrabung notwendig – Vorbereitende Maßnahmen haben begonnen

von JR

Ab dem 8. Mai beginnen die Sanierungsarbeiten im Bereich der  Fritz-Blank-Straße. Es kann teilweise zu Verkehrsbehinderungen kommen.

Pressemitteilung der Stadt Gütersloh:

Die Stadt Gütersloh hat mit den vorbereitenden Maßnahmen für eine Kanalsanierung im Bereich der Fritz-Blank-Straße begonnen. Dort wurden im vorigen Jahr im Zuge der regelmäßig durchgeführten Kontrollen Schäden festgestellt, die nun behoben werden. Die Sanierungsarbeiten sollen am 8. Mai beginnen und dauern voraussichtlich bis Ende Juni. Die Anwohner im betroffenen Abschnitt zwischen Hermann-Simon-Straße und Anna-Böckmann-Straße sind bereits per Briefeinwurf informiert worden. Auf die Anlieger kommen durch die Maßnahme keine Kosten zu. Die Sanierung kann in geschlossener Bauweise, also ohne Aufgrabung des Kanals, durchgeführt werden. Gelegentliche Verkehrsbehinderungen werden sich nicht vollständig vermeiden lassen, da Sanierungsfahrzeuge immer wieder einmal an den Schächten stehen und arbeiten müssen und vorübergehend Rohrleitungen zur Wasserüberleitung verlegt werden müssen. 

Der städtische Fachbereich Tiefbau gibt noch folgende Information zum Thema Rückstausicherung: Bereits im normalen Betrieb einer Kanalisation kann es dazu kommen, dass das Abwasser im Kanal unter Rückstau bis zur Höhe der Straßenoberkante abfließt; daher müssen Grundstückseigentümer sich durch Rückstausicherungen gegen Schäden durch Rückstau schützen und diese Rückstauverschlüsse regelmäßig warten. Da während der Ausführung der Sanierungsarbeiten der Abfluss im Kanal zeitweise eventuell behindert wird, kann es häufiger oder auch in anderen Bereichen als im Normalbetrieb zu einem Abfluss unter Rückstau kommen. Der Fachbereich Tiefbau empfiehlt den Hauseigentümern, die ordnungsgemäße Funktion der Rückstausicherung zu überprüfen, um Rückstauschäden in den Kellern zu vermeiden. In eventuell unzureichend geschützten Kellerräumen sollten keine Wertgegenstände gelagert werden.

Nähere Informationen rund um das Thema Rückstausicherung gibt es beim Fachbereich Tiefbau in der Abteilung Grundstücksentwässerung, Telefon 05241-823331.

Quelle: Stadt Gütersloh
Bild: Pixabay / neelam279

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