17. September 2026 / Kreis Gütersloh

Ab August 2027 auch 30 oder 40 Stunden in der Kita buchbar

Gütersloh. Ab dem nächsten Kindergartenjahr 2027/2028 haben Eltern zwei neue Wahlmöglichkeiten bei der Betreuung...

Veröffentlicht am 17. September 2026 um 09:04 Uhr von Lena Baron

Gütersloh. Ab dem nächsten Kindergartenjahr 2027/2028 haben Eltern zwei neue Wahlmöglichkeiten bei der Betreuung ihrer Kinder in Kindergärten und bei Tagespflegepersonen. Dann können sie sich auch für eine Betreuung über 30 oder 40 Stunden entscheiden. Dazu braucht es eine neue Beitragssatzung, die der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, 16. September, einstimmig beschloss. 

Bisher konnten Eltern zwischen 25, 35 und 45 Stunden wählen. Mit der Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) vom Juli dieses Jahres werden landesweit ab dem 1. August 2027 die beiden zusätzlichen Betreuungsumfänge von 30 und 40 Wochenstunden für Kindertageseinrichtungen eingeführt. Das bedeutet aber nicht, dass alle Kindertageseinrichtungen auch alle Stundenmodelle anbieten werden. Um die Elternbeitragssatzung an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen, war eine Ergänzung der Beitragstabelle für Kindertageseinrichtungen erforderlich. Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung sind ein gleichwertiges Betreuungsangebot, daher werden auch für die Kindertagespflege 30 und 40 Wochenstunden Betreuung künftig möglich sein. In der Kindertagespflege gibt es weiterhin zusätzlich eine Möglichkeit zur Betreuung von 15 Wochenstunden. Die Höhe der Elternbeiträge für die neuen Betreuungsumfänge wurde anhand einer prozentualen Einordnung zwischen den bisherigen Beitragsstufen ermittelt. Hierdurch wird die bisherige Beitragsstruktur beibehalten.

Wesentliche finanzielle Auswirkungen auf den Kreishaushalt erwartet die Verwaltung nicht, wie es in der entsprechenden Vorlage heißt. Es könne nicht abgeschätzt werden, wie viele Eltern ihre Betreuungsstunden verändern und ob durch die Möglichkeit der Buchung weiterer Betreuungszeiten wieder mehr Eltern ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreuen lassen.

Auch auf der Tagesordnung: Der Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Gütersloh, der aufgrund von Beratungsbedarf auf den nächsten Ausschuss verschoben wurde. Der Übernahme der 21 katholischen Kitas im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes durch die neue Trägergesellschaft ‚Kath. Kindertageseinrichtungen Ostwestfalen-Lippe gGmbH‘ stimmten die Politikerinnen und Politiker einstimmig zu.  

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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