Gütersloh. Die Kreisverwaltung plant, den Neubau der Michaelisschule (Gütersloh) an einen Totalunternehmer zu vergeben. Die jetzt im Kreisausschuss am Montag (21. September) – und zuvor im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport – vorgelegte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird nun im November erneut auf den Tagesordnungen stehen. Auf Vorschlag von Andreas Poppenborg, Dezernent für Personal, Finanzen und Zentrale Dienste, wurde die Entscheidung mehrheitlich bei einer Gegenstimme vertagt. Bis dahin will die Verwaltung, so Poppenborg, zu dessen Dezernat auch die Gebäudewirtschaft gehört, die Zahlen aufarbeiten. Vor allem geht es dabei darum, nochmals darzulegen, warum ein Neubau einer Sanierung der Bestandsgebäude vorzuziehen ist. Mit der Vorlage hatte sich die Verwaltung das Votum einholen wollen, die Ausschreibung für den Neubau nach dem Totalunternehmer-Modell vorzubereiten. Der Fachausschuss hatte vergangene Woche bei drei Enthaltungen einstimmig für diese Variante gestimmt. Anfang November wird das Thema zunächst erneut im ‚Arbeitskreis Schulinfrastruktur‘ behandelt. Dieser Arbeitskreis war gegründet worden, um sich detailliert mit den zahlreichen Schulneubauten zu beschäftigen. Darauf folgen dann der Fachausschuss ‚Bildung, Kultur und Sport‘ sowie der Kreisausschuss.
Nicht gefolgt ist der Kreisausschuss den Einwohnerbeschwerden, die sich für den Erhalt der Förderung von Spielgruppen ausgesprochen haben. Bei vier Gegenstimmen beschlossen die Politikerinnen und Politiker die Förderung im Sommer nächsten Jahres auslaufen zu lassen. Auch den Einwohneranregungen im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren zu dem geplanten Phasenschieber in Gütersloh-Blankenhagen folgte der Kreisausschuss nicht und lehnte diese mehrheitlich ab, wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Carsten Tannhäuser, Dezernent Bauen und Umwelt, erläuterte, dass noch kein Antrag seitens Amprion vorliegen würde und man dem Unternehmen geraten habe, ein anderes Verfahren, eines mit mehr Öffentlichkeitsbeteiligung, zu wählen. Das war auch Gegenstand der Einwohneranregungen. Man könne das Unternehmen dazu nicht zwingen, betonte Tannhäuser.
Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)







