Gütersloh. Die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh erreichen immer wieder Anrufe und E-Mails zu der Frage, wie Familienangehörige aus dem Erdbebengebiet in der Türkei und Syrien nach Deutschland geholt werden können. Was muss beachtet werden? Grundsätzlich gilt, dass auch nach der Erdbebenkatastrophe türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen. Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren für türkische Staatsangehörige zur Beantragung des Visums abgestimmt. Das Visum soll drei Monate lang gültig sein. Für syrische Antragstellende, die von den Erdbeben in der Türkei und Syrien betroffen sind, konnten Erleichterungen für Visaverfahren zum Zwecke des Daueraufenthalts erreicht werden.
Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)







