7. Dezember 2023 / Kreis Gütersloh

Frau und Beruf – weitere Förderung bewilligt

Gütersloh. Der Kreis Gütersloh wird das Kompetenzzentrum Frau & Beruf der OWL GmbH im Zeitraum von 2024 bis 2027...

von Saskia Henning

Gütersloh. Der Kreis Gütersloh wird das Kompetenzzentrum Frau & Beruf der OWL GmbH im Zeitraum von 2024 bis 2027 weiterhin fördern. Das entschied der Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung, Finanzen und Rechnungsprüfung in seiner 15. Ausschusssitzung am Mittwoch, 6. Dezember mehrheitlich. Der Kreis Gütersloh beteiligt sich im kommenden Förderzeit-raum jährlich mit 13.000 Euro am Kompetenzzentrum. Seit 2011 wird das Projekt in Ostwestfalen-Lippe (OWL) umgesetzt. Das Ziel des Kompetenz-zentrums Frau und Beruf ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dies soll gleichzeitig mit der Verbesserung der beruflichen Perspektiven von Frauen in OWL einhergehen.

Im Vorfeld der Abstimmung informierte die Leiterin des Kompetenzzent-rums, Eva Leschinski, die Ausschussmitglieder über die bisherige Arbeit des Kompetenzzentrums Frau & Beruf sowie über anstehende Projekte und Ziel-setzungen für die kommende Förderphase. Dabei bleiben die grundsätzli-chen Schwerpunktthemen wie beispielsweise die Karriereentwicklung und
-förderung von Frauen oder die familienorientierte Unternehmensförderung bestehen. Neu sollen auch die Themen Existenzgründung von Frauen und das Diversity-Management in der Arbeit des Kompetenzzentrums stärker fokussiert werden. Unter anderem die Einführung eines Mentoringpro-gramms für Frauen, ein ‚Big-Sister-Mentoring‘ ist geplant.

Zudem informierte die Abteilung Finanzen des Kreises Gütersloh die Aus-schussmitglieder über eine Änderung im kommunalen Haushaltsrecht, die vom Landeskabinett NRW beschlossen wurde und ab dem 1. Januar 2024 gilt. In Zeiten von sinkenden Steuereinnahmen und gleichzeitig steigenden Ausgaben verfolgt die neue Regelung das Ziel, die kommunalen Haushalte durch eine Ausweitung des Spielraums für den Haushaltsausgleich zu ent-lasten und rechtlich abzusichern. Außerdem greift die Pflicht zu einer Haus-haltssicherung in den Kommunen erst zu einem späteren Zeitpunkt als bis-her.
Kreiskämmerer Andreas Poppenborg äußerte sich diesbezüglich zweifelnd. Die Regelung wurde verglichen mit dem Corona-Ukraine-Isolierungsgesetz (CUIG), das es Kommunen erlaubte Kosten zur Bekämpfung der Pandemie und zur Versorgung der Ukraineflüchtlinge aus dem regulären Haushalt zu isolieren. Wie beim CUIG sehe er, so Poppenborg in der kommenden Rege-lung eher eine Verschiebung der finanziellen Aufwendungen in die Zukunft, als eine langfristige Entlastung der kommunalen Haushalte. Zudem sei eine endgültige Fassung der beabsichtigen Neuregelungen noch abzuwarten. Durch die vergleichsweise gute Haushaltslage des Kreises Gütersloh erwar-te Poppenborg jedoch zunächst keine großen Auswirkungen der neuen Re-gelung auf den Haushalt des Kreises Gütersloh.

Außerdem wurden die Mitglieder des Ausschusses über den Wirtschaftsplan der Pro-Wirtschaft GT für das kommende Jahr informiert.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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