27. November 2025 / Kreis Gütersloh

Fünfter Nachweis in einem Nutztierbestand 

Gütersloh/Verl. Im Kreis Gütersloh ist bei einem weiteren Betrieb die Geflügelpest nachgewiesen worden, es ist der...

von Lena Drücker

Gütersloh/Verl. Im Kreis Gütersloh ist bei einem weiteren Betrieb die Geflügelpest nachgewiesen worden, es ist der fünfte Ausbruch in einem Nutztierbestand. In Verl-Österwiehe mussten gestern etwa 600 Lauf- und Flugenten getötet werden, nachdem das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Detmold (CVUA) bereits am Montag den Befund mitgeteilt hatte. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems, hat am Mittwochabend den Ausbruch der hochpathogenen, also sehr ansteckenden, aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) bestätigt.

Daraufhin hat der Kreis Gütersloh heute per Amtsblatt Restriktionszonen um den Ausbruchsbetrieb erlassen, in denen besondere Auflagen gelten. Diese Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 28. November, in Kraft. In den Zonen gilt unter anderem ein Verbringungsverbot für Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus Beständen. Nähere Einzelheiten zu den Auflagen in der Schutzzone (3,1 Kilometer Durchmesser) und der Überwachungszone (10 Kilometer Durchmesser) sind im Amtsblatt vermerkt. Die Schutz- und Überwachungszone überlappen sich in großen Teilen mit denen vorheriger Geflügelpestausbrüche in Verl, Rietberg sowie dem benachbarten Kreis Paderborn.

Auch der fünfte Betrieb, in dem die Geflügelpest ausgebrochen ist, liegt in einer Restriktionszone, in der bereits Auflagen galten, die die Verbreitung des Virus unterbinden sollen. Trotz der strengen Auflagen in diesem Gebiet wurde das Virus in den Bestand getragen. Mehr zur Geflügelpest unter www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest

 

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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