22. Juli 2026 / Kreis Gütersloh

Ganz NRW gilt als „nicht-frei“ in Bezug auf BTV-8

Gütersloh. Ganz Nordrhein-Westfalen gilt ab sofort in Bezug auf das Blauzungenvirus vom Typ 8 (BTV-8) als „nicht...

von Isabelle Gruschke

Gütersloh. Ganz Nordrhein-Westfalen gilt ab sofort in Bezug auf das Blauzungenvirus vom Typ 8 (BTV-8) als „nicht frei“. Das hat das Ministerium heute festgelegt. Für Menschen stellt die Blauzungenkrankheit keine Gefahr dar. Grund für die Festlegung ist ein weiterer Nachweis von BTV-8 in einer Rinderhaltung im niedersächsischen Landkreis Göttingen. Damit liegen inzwischen fast alle Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen ganz oder teilweise innerhalb eines Radius von 150 Kilometern um einen BTV-8-Ausbruchsbetrieb. Zuvor war das Virus bereits im Herbst 2025 im Saarland und in Rheinland-Pfalz nachgewiesen worden. Anfang 2026 folgten Ausbrüche in der Nähe von Aachen (NRW) sowie in Südhessen. Im Juni trat BTV-8 zudem in Osthessen auf.

Für das Verbringen von Tieren empfänglicher Arten – hierzu gehören insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen – aus NRW heraus in bislang noch BTV-8-freie Gebiete anderer Bundesländer und in andere EU-Mitgliedsstaaten gelten spezielle rechtliche Vorgaben, die von den Tierhaltern zu beachten sind.

Diese Vorgaben und weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden sich auf der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung NRW unter www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit


Zum Thema: Die Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine meldepflichtige, virusbedingte Tierseuche. Empfänglich für das Virus sind Wiederkäuer wie Rinder, Schafe oder Ziegen. Aber auch Lamas, Alpakas oder wiederkäuende Wildtiere können erkranken. Für Menschen und andere Tiere besteht keine Gefahr. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich.
Das Blauzungen-Virus wird nicht direkt über den Kontakt von Tier zu Tier verbreitet, sondern die Übertragung erfolgt durch den Stich kleiner blutsaugender Mücken, sogenannter Gnitzen.
Typische Symptome vor allem bei Schafen seien hohes Fieber und eine Schwellung der Mundschleimhäute sowie der Zunge. Damit verbunden kommt es zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die namensgebende Blaufärbung der Zunge tritt jedoch nur selten auf. Bei Rindern findet sich in erster Linie ein Milchrückgang und gelegentlich werden Lidschwellungen, Entzündungen der Maulschleimhaut und Verfärbungen der Zitzenhaut beobachtet. Todesfälle bei Tieren sind möglich.
Eine Impfung gegen BTV-8 und auch gegen die BTV-Serotypen 3 und 4 ist möglich, kann die klinischen Symptome deutlich abschwächen und Todesfälle verhindern. Daher wird allen Tierhaltern dringend geraten, ihre Tiere empfänglicher Arten impfen zu lassen. Informationen zur Beihilfe für Impfungen gegen BTV-3 (Rind und Schaf) und BTV-8 (nur Rind) sind auf der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW zu finden: www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/index.htm

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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