Gütersloh. Der Mobilitätsausschuss des Kreises Gütersloh hat in seiner jüngsten Sitzung (vom 7. November) wichtige Entscheidungen bezüglich der Änderungen der Gesellschaftsverträge der OWL Verkehr GmbH und der WestfalenTarif GmbH getroffen. Erstens: Der §23 des Gesellschaftervertrages der OWL Verkehr GmbH wird geändert. Diese Anpassung soll die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Gesellschaft weiter optimieren. Zweitens: Mit der Änderung des § 14 des Gesellschaftsvertrages der WestfalenTarif GmbH, an der der Kreis Gütersloh über seine Beteiligung an der OWL Verkehr GmbH mittelbar beteiligt ist, werden die Strukturen und Abläufe im Interesse aller Beteiligten gestärkt. Drittens: Es wurde eine regelmäßige Berichterstattung vorgeschlagen. Künftig soll umfassend über die Lage der Gesellschaften berichtet werden. Diese Berichterstattung soll Transparenz schaffen und den Informationsfluss zu den aktuellen Entwicklungen innerhalb der Gesellschaften verbessern.
Die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen und Stimmrechte werden entsprechend geregelt. Diese Beschlussfassungen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung seitens der Bezirksregierung Detmold. Die rechtlichen Änderungen sind wichtige Schritte, um die verkehrstechnischen Strukturen in der Region zukunftsfähig zu gestalten und eine transparente Informationspolitik zu gewährleisten. Finanzielle Änderungen bezüglich des Kreishaushalts ergeben sich nicht.
Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)







