3. August 2026 / Kreis Gütersloh

Keine Wasserentnahme aus Fließgewässern

Gütersloh. Das sonnige Wetter und die geringen Niederschlagsmengen der vergangenen Wochen haben dazu geführt, dass...

von Jan Focken

Gütersloh. Das sonnige Wetter und die geringen Niederschlagsmengen der vergangenen Wochen haben dazu geführt, dass viele Flüsse und andere Gewässer zu wenig Wasser führen. Um Tiere und Pflanzen zu schützen, hat der Kreis Gütersloh mittels Allgemeinverfügung verfügt, dass mit Wirkung zu Dienstag, 4. August 2026, kein Wasser durch mechanische oder elektrische Pump- und Saugvorrichtungen sowie fahrbare Behältnisse aus oberirdischen Fließgewässern im Kreis Gütersloh entnommen werden darf. Händisches Abschöpfen von Wasser sowie Tränken von Tieren bliebt weiterhin erlaubt. Der Kreis möchte durch die Verfügung verhindern, dass der Wasserstand weiter absinkt und so der Wasserhaushalt und die Gewässer negativ beeinträchtigt werden. Die Allgemeinverfügung (Amtsblatt Nr. 1017) gilt zunächst bis zum 30. September 2026. Der Kreis behält sich vor, die Regelung vor Außerkrafttreten zu ändern oder aufzuheben, falls die Flüsse und Gewässer wieder ausreichend Wasser führen.

Durch die Trockenheit sind die Wasserstände derzeit auf einem geringen Niveau. Sollte der Regen in den kommenden Wochen weiterhin ausbleiben, müssen ausreichende Wassermengen in den Gewässern als Reserven vorhanden sein, um sie vor der Trockenheit zu schützen. Der Kreis Gütersloh behält sich vor, Bußgelder bei Verstößen zu verhängen.
Die Bezirksregierung Detmold wird die Wasserentnahme aus der Ems ebenfalls verbieten. Als Obere Wasserbehörde ist die Bezirksregierung unter anderem für die Ems zuständig, der Kreis Gütersloh als untere Wasserbehörde für die weiteren Flüsse und Gewässer im Kreisgebiet. Der Kreis Gütersloh steht in engem und kontinuierlichem Austausch mit der Bezirksregierung Detmold, um die Situation der Gewässer regelmäßig zu überprüfen und zu bewerten.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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