Gütersloh. Taxis sollen künftig als ‚ÖPNV-Taxi‘ fahren, wo der normale Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) nicht ausreicht: In nachfrageschwachen Zeiten und Räumen. Landrat Adenauer wurde nun vom Ausschuss für Mobilität damit beauftragt, den Taxiunternehmen im Kreisgebiet eine Sondervereinbarung anzubieten, um einen On-Demand-Verkehr innerhalb der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet über die dort ansässigen Taxiunternehmen durchzuführen. Voraussetzung für den Abschluss der Sondervereinbarung ist die Zusicherung der betroffenen Städte und Gemeinden, gegenüber dem Kreis Gütersloh den notwendigen Kostenausgleich vorzunehmen. On-Demand-Verkehre bedeuten flexible Mobilität „auf Abruf“. Vielerorts in NRW und Deutschland sind On-Demand-Verkehre bereits in die lokalen ÖPNV-Systeme integriert. Wesentliches Unterscheidungsmerkmal dieser Art von ÖPNV vom übrigen Linienverkehr ist die Tatsache, dass die eingesetzten Fahrzeuge nur dann fahren, wenn sie bestellt werden.
Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)







