Gütersloh. Der Kreis Gütersloh plant, den Neubau der Michaelisschule in Gütersloh im Rahmen eines sogenannten Totalunternehmermodells zu vergeben. Der Totalunternehmer würde dabei sowohl die Planung des Gebäudes als auch dessen Errichtung übernehmen. Grundlage für dieses Vorgehen ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Büros Public Sector Project Consultants (PSPC). „Aufbauend auf den ermittelten Ergebnissen wird die Beschaffung des Projekts ‚Neubau Michaelisschule‘ im Rahmen einer Totalunternehmervariante empfohlen“, so das Büro abschließend in seiner Untersuchung, die am Donnerstag, 17. September, im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport vorgestellt wurde. Das Büro mit Standorten in Berlin und Köln hatte die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bereits am 7. September im Arbeitskreis Schulinfrastruktur detailliert vorgestellt. Dieser Arbeitskreis war gebildet worden, um die zahlreichen anstehenden baulichen Themen im Schulbereich zu bündeln. Im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport votierten die Politikerinnen und Politiker mehrheitlich – es gab drei Enthaltungen – für dieses Vorgehen, das letzte Wort hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am Montag, 21. September.
Die Ausgangssituation: Der Kreis Gütersloh plant den Neubau der Michaelisschule nebst Sporthalle. Der neue Schulbau soll auf einem Nachbargrundstück zum Bestandsgrundstück errichtet werden, auf dem sich aktuell eine Kita befindet. Die Kita soll im Rahmen der Vergabe mit abgerissen werden. Der Abriss der Sporthalle am alten Standort findet erst nach Beendigung des Neubaus der Sporthalle statt, um Interimsmaßnahmen zu vermeiden. Das Schwimmbad der Michaelisschule, dessen Sanierung kurz vor dem Abschluss steht, bleibt erhalten.
Mit der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind die Voraussetzungen gegeben, von der grundsätzlich vorgesehenen Vergabe einzelner Gewerke abzuweichen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, ein entsprechendes EU-weites Vergabeverfahren vorzubereiten. Als Grundlage für die Ausschreibung muss zunächst eine funktionale Leistungsbeschreibung erarbeitet werden. Darin werden die Anforderungen an das Gebäude und die Ausstattung der Räume möglichst umfassend festgelegt. Grundlage sind das bereits beschlossene Raumprogramm sowie das gemeinsam mit der Schulleitung erarbeitete Raumschema mit den vorgesehenen Abläufen und Wegebeziehungen.
Das Vergabeverfahren soll zweistufig durchgeführt werden. Auf einen Teilnahmewettbewerb folgen die Prüfung der Angebote und Gespräche mit den Bietern. Anschließend werden die Vergabeunterlagen fortgeschrieben und die Unternehmen zur Abgabe verbindlicher Angebote aufgefordert. Das Büro PSPC, das bereits zahlreiche Vergabeverfahren nach dem Totalunternehmermodell begleitet hat, soll die Kreisverwaltung bei der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens unterstützen. Die Planungs- und Bauphase startet frühestens 2028.
Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)







