3. August 2026 / Lokalnachrichten aus Gütersloh

Wasserentnahme aus Ems und Lippe in Gütersloh verboten

Ab dem 4. August 2026 ist die Wasserentnahme in Gütersloh wegen niedriger Pegelstände untersagt.

von SD

Um Tiere und Pflanzen zu schützen, untersagt die Bezirksregierung Detmold, aus den Flüssen Ems und Lippe in den Kreisen Gütersloh und Paderborn Wasser zu entnehmen.

Die Regelung gilt ab Dienstag, 4. August 2026: Mit mechanischen oder elektrischen Pump- und Saugvorrichtungen sowie fahrbaren Behältnisse darf kein Wasser entnommen werden.

Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen und das direkte Tränken von Vieh sind weiter erlaubt.

Der Grund für die Regelung: Aufgrund geringer Niederschlagsmengen in den vergangenen Wochen und Monaten fließt in vielen Flüssen und Bächen sehr wenig Wasser.

Die Wasserstände liegen derzeit auf dem Niveau, das sonst erst im Spätsommer erreicht wird.

Die Lebensräume für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen sind dadurch eingeschränkt.

Bleiben länger anhaltende Niederschläge weiterhin aus, haben die Gewässer keine Reserven für die kommenden Monate.

Mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt ist eine sparsame Verwendung des Wassers geboten und sicherzustellen.

Auch nach kurzen und starken Regenereignissen bleibt die Regelung für die Gewässer Ems und Lippe bestehen.

Zum einen können mit dem Starkregen Laub und Schlamm aus dem Gewässerumfeld oder aus Kanalisationen in die Bäche und Flüsse gelangen und so einen kurzfristigen Sauerstoffmangel herbeiführen.

Zum anderen steigen die Wasserstände nur kurzzeitig an.

Sobald die Wasserstände wieder dauerhaft erhöht sind, wird die Rücknahme der Allgemeinverfügungen geprüft.

Zuwiderhandlungen gegen das Entnahme- und Befahrungsverbot können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Verfügungen gelten bis zum 30. September 2026.

Sie können bei Bedarf jedoch geändert werden.

Die Bezirksregierung ist als Obere Wasserbehörde zuständig für Gewässer der so genannten ersten und zweiten Ordnung.

In Ostwestfalen-Lippe sind das die Flüsse Ems, Lippe und Weser.

Für alle anderen Gewässer sind die Unteren Wasserbehörden bei den Kreisen und der Stadt Bielefeld zuständig.

Die Allgemeinverfügungen sind im Amtsblatt Nr. 32 auf der Internetseite der Bezirksregierung unter www.bezreg-detmold.nrw.de zu finden (Menü „Service“, „Bekanntmachungen / Amtsblätter“).

Bildnachweis: KI generiert

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